Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Königliche Verordnung, 
betrefend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Gan einer 
normalspurigen Eisenbahn von Geislingen nach Wiesensteig erforderlichen Grundeigenthums im 
Wege der Zwangsenteignung. Vom 26. September 1901. 
Wilhelm II., von Gottes Gunaden König von Württemberg. 
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs- 
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken (Reg. Blatt S. 446), 
verordnen Wir, unter Aufhebung Unserer Verordnung vom 12. September 1900 
(Reg. Blatt S. 705) nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, wie folgt: 
Die Staatseisenbahnverwaltung wird ermächtigt, zum Zweck der Erbauung der nach 
Art. 1 Ziff. 1 des Gesetzes vom 29. Juli 1899 (Reg. Blatt S. 577) und nach Art. 2 Ziff. 4 
des Gesetzes vom 23. Juli 1901 (Reg. Blatt S. 209) herzustellenden Eisenbahn von 
Geislingen nach Wiesensteig diejenigen Grundstücke und Rechte an Grundstücken im Wege 
der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach dem von Uns genehmigten neuen Plan 
für das gedachte Unternehmen erforderlich sind: 
Nach diesem Plan ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für 
die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 anzulegen. Sie erhält die normale 
Spurweite von 1,435 m. Ihre Länge beträgt rund 21,4 km. Sie beginnt auf dem 
Bahnhof Geislingen der Hauptbahn, zieht sich in nördlicher Richtung neben dieser Bahn 
hin, nimmt sodann eine westliche Richtung an, übersetzt den Eybach, überschreitet die 
Nachbarschaftsstraße von Geislingen nach Eybach und den vom Längenthal kommenden 
Bach, übersetzt nochmals den Eybach, überschreitet einige Straßen von Altenstadt, geht 
in südwestliche Richtung über und erreicht die Station Altenstadt. Von hier aus folgt 
die Bahn bis zu ihrem Endpunkt dem Thal der Fils, die sie kurz vor der Station 
Ueberkingen übersetzt. Es folgen die Stationen Hausen, Reichenbach und Deggingen. 
Im weiteren Verlauf krenzt die Bahn die Poststraße Geislingen—Wiesensteig, über- 
schreitet die Fils, auf deren rechtes Ufer sie übergeht, und gelangt zur Station Ditzenbach. 
Oberhalb dieser Station kehrt sie wieder auf das linke Filsufer zurück, um auf diesem 
bis zum Endpunkt zu bleiben. Weiterhin übersetzt die Bahn den von Auendorf kommenden 
Bach, überschreitet den Weg von Ditzenbach nach Auendorf und die Poststraße von Geis-
	        
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