Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

305 
S. 1. 
Der Theilgemeinde Waldenburg wird die Erhebung einer örtlichen Verbrauchs- 
abgabe von Bier mit fünfundsechzig Pfennig für einhundert Liter bis zum 31. März 1905 
gestattet. 
S. 2. 
Soweit die örtliche Verbrauchsabgabe von Bier nach Art. 21 Abs. 2 des Gesetzes 
vom 23. Juli 1877 von dem in der Theilgemeinde Waldenburg zur Biererzeugung 
verwendeten Malz zu erheben ist, wird der Betrag der von dem Doppelzentner unge- 
schrotenen Malzes für die Gemeinde zu erhebenden Steuer auf zwei Mark fünfzig 
Pfennig festgesetzt. 
Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 25. Oktober 1901. 
Wilhelm. 
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen. 
  
Bekanntmachung des Justizministeriums, 
betreffend die Vertretung des Kilitärfickus bei der Pfändung des Diensteinkommens und der 
Peusionen der Offziere und Militärbeamten, sowie der Gebührnisse der Hinterbliebenen von 
Militärpersonen und Militärbeamten. Vom 31. Oktober 1901. 
Die für den Bereich der K. württembergischen Militärverwaltung aufgestellte und 
durch die Bekanntmachung des Justizministeriums vom 31. Mai 1898 (Neg. Blatt S. 135 ff.) 
in der Anlage I veröffentlichte Nachweisung derjenigen Behörden und Personen, welche 
bei der Pfändung des Diensteinkommens der Offiziere und Militärbeamten rc. zur Ver- 
tretung des Militärfiskus als Drittschuldners im Sinne der S§. 730 ff., jetzt I§. 829 ff. 
der Civilprozeßordnung berufen sind, hat zufolge der neuen Militärgerichtsorganisation 
die Aenderung erfahren, daß in A II, 3 der Nachweisung statt „der Auditeure“ zu 
setzen ist: 
„der Oberkriegsgerichtsräthe, Kriegsgerichtsräthe, Militärgerichtsschreiber und 
Militärgerichtsboten.“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.