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enger sein müssen als der Nagelschaft, werden im Holz vorgebohrt. Die auf der
Säulenrückseite hervortretende Nagelspitze wird sorgfältig umgebogen und in das
Holz eingetrieben. Um die Gußeisenplatte vor dem Zertrümmern beim Eintreiben
der Nägel möglichst zu schützen, empfiehlt sich die Einlegung eines Bleirings
hinter dem Nagelkopf.
c. Auf Säulen von Eisen: durch zwei Nieten, die auf der Rückseite des Eisens
sorgfältig verstemmt werden.
§. 4.
Bei der Auswahl der Stelle für das Eichzeichen ist außer auf die im Gesetz
(Art. 47 Abs. 1) bezeichneten Anforderungen auch darauf zu achten, daß dasselbe vom
Wasser bespült wird und gegen Beschädigungen durch Eisgang, Treibholz und Abstürzen
der Ufer u. s. w. möglichst geschützt ist.
S. 5.
Zur Bezeichnung der Stauhöhe für ein Triebwerk ist das Eichzeichen oberhalb des
Triebwerks in dessen Nähe anzubringen.
Ist die Stauvorrichtung (Wehr und dergl.) von dem Triebwerk so weit entfernt,
daß das beim letzteren angebrachte Eichzeichen die Wirkung der Stauvorrichtung nicht
mehr sicher anzeigt (in der Regel, wenn das Gefälle des Zuleitungskanals mehr als
0,10 m beträgt), so ist nahe und oberhalb der Stauvorrichtung ein zweites Eichzeichen
anzubringen. Besteht die Stauvorrichtung aus einem festen Ueberfallwehr ohne bewegliche
Theile zur Regelung der Wasserhöhe, so ist das Eichzeichen derartig anzubringen, daß
die Oberkante seiner Querrippe in gleiche Höhe mit der genehmigten Oberkante der
Wehrschwelle oder Wehrkrone zu liegen kommt. Ist die Stauvorrichtung ganz oder
theilweise beweglich (Wehre mit Schleusen, Fallen, Aufsätzen, Hochwasserauslässen, Grund-
ablässen rc.), so ist das Eichzeichen in diejenige Höhe zu setzen, bei deren Uebersteigung
durch das Wasser die beweglichen Theile der Stauvorrichtung entsprechend zu öffnen sind,
beziehungsweise geöffnet bleiben müssen.
8. 6.
In der in §. 5 Abs. 2 bezeichneten Weise ist auch bei Stauvorrichtungen zu ver-
fahren, welche nicht mit einem Triebwerk in Verbindung stehen, ebenso bei der Bezeich-
nung der zulässigen Stauhöhe eines Sammelweihers.