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Rottweil. Aichamt. 8.
Ruhegehalt des vormaligen Präsidenten des Staatsministeriums und Staatsministers der auswär—
tigen Angelegenheiten Dr. Freiherrn von Mittnacht. Gesetz vom 5. Februar. 11.
„ der ordentlichen Professoren an der Technischen Hochschule in Stuttgart (Finanz=
gesetz Art. 10). 197.
Russische Sprache. Ersatz für die englische Sprache bei Prüfungen Einjährig-Freiwilliger. 207. 293.
Rußland, inneres. Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche. 12. 491.
Rußland, südliches. Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche. 253.
S.
Sachverständige. Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des gewerblichen Sachverständigen-
vereins für Württemberg, Baden und Hessen. Bekanntmachung des Justizministeriums
vom 2. März. 54.
Ernennung von Mitgliedern des musikalischen Sachverständigenvereins für Württem-
berg, Baden und Hessen. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 27. April. 98.
Sachverständigen-Kammern für Werke der Literatur und der Tonkunst. 300.
Salvador. Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche. 274.
Salzbergwerke. Sicherung vor Wassersgefahr. 249.
Schätzung von Grundstücken. Gebühren für die amtliche Schätzung von Grundstücken. Königliche
Verordnung vom 20. Februar. 43.
Schatzanweisungen (Finanzgesetz Art. 4—7). 196.
Schiedsgericht. Verfahren vor den Wasserschiedsgerichten. Verfügung des Ministeriums des Innern
vom 7. November. 365.
Schiffahrt. Hafen= und Zollhofsordnung für Friedrichshafen und Langenargen; Bestimmungen für
die öffentlichen Anlandestellen zu Kreßbronn, Eriskirch-Schwedi, Schloß Friedrichshafen
und Fischbach. Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung
für die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen vom 28. Januar. 54.
s. auch Wasserrecht. 403.
Schiffermusterung. 275. (S. 55 der Anlage.)
Schlachthaus Stuttgart (Zwangsenteignung). 303.
Schmiden. Verbrauchsabgabe von Bier. 146.
Schorndorf — Lorch (zweites Gleis). Zwangsenteignung. 205. — Pfarrtöchterheim Marienstift in
Schorndorf. 248.
Schriftsteller s. Urheberrecht. 296.
Schulwesen. Vorschriften für die dem Wilhelmsstift in Tübingen angehörigen Studirenden der
Philologie und der realistischen Fücher. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und
Schulwesens vom 9. Februar. 37.