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Wohnungen in Staatsgebäuden. Aenderung der Vorschriften über deren Benützung und Unter-
haltung. 147.
Wohnungsaufsicht. Verfügung des Ministeriums des Innern hierüber vom 21. Mai. 130.
„Württembergische Lokaleisenbahnen,“ Zweigniederlassung der Aktiengesellschaft „Badische Lokal-
eisenbahnen“ in Karlsruhe. Konzessionsertheilung (Kornthal—Weissach). 99.
3.
Zazenhausen. Verbrauchsabgabe von Bier. 111.
Zollämter. Amtsdbistrikte der Hauptzollämter. 215. — Zollamt Cannstatt. 216.
Zollhofsordnung für Friedrichshafen und Langenargen. 54.
Zuchthaus Stuttgart, dessen Aufhebung. 273. — Vollziehung der Zuchthausstrafe. 273.
Zurückstellungsverfahren s. Wehrordnung. 275. (S. 100 der Anlage.)
Zwangsenteignung. Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den
Bau eines zweiten Gleises auf der Bahnstrecke Schorndorf— Lorch erforderlichen Grund-
eigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 28. Juni. 205.
Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau einer
normalspurigen Eisenbahn von Geislingen nach Wiesensteig erforderlichen Grundeigenthums
im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 26. September. 279.
Ermächtigung der Stadtgemeinde Stuttgart zur Erwerbung des für die Erstellung
einer neuen Schlachthaus= und Viehhof-Anlage bei Gaisburg auf der Markung Stuttgart
erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung
vom 29. Oktober. 303.
Ermächtigung der Amtskorporation Münsingen zur Erwerbung des für die Her-
stellung von Nachbarschaftsstraßen von Böttingen nach Magolsheim und von Ennabeuren
nach Sontheim und Laichingen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsent=
eignung. Königliche Verordnung vom 12. Dezember. 527.
Zwangsverpflichtungen s. Wasserrecht. 436.
Zwangsvollstreckung. Vollstreckbarkeit von Entscheidungen deutscher Gerichte in Oesterreich und
österreichischer Gerichte in Deutschland. Bekanntmachung des Justizministeriums vom
28. Dezember. 6.
Vertretung des Militärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens und der Pen-
sionen det Offiziere und Militärbeamten, sowie der Gebührnisse der Hinterbliebenen von
Militärpersonen und Militärbeamten. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 31. Ok-
tober. 305.
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Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.