Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Wohnungen in Staatsgebäuden. Aenderung der Vorschriften über deren Benützung und Unter- 
haltung. 147. 
Wohnungsaufsicht. Verfügung des Ministeriums des Innern hierüber vom 21. Mai. 130. 
„Württembergische Lokaleisenbahnen,“ Zweigniederlassung der Aktiengesellschaft „Badische Lokal- 
eisenbahnen“ in Karlsruhe. Konzessionsertheilung (Kornthal—Weissach). 99. 
3. 
Zazenhausen. Verbrauchsabgabe von Bier. 111. 
Zollämter. Amtsdbistrikte der Hauptzollämter. 215. — Zollamt Cannstatt. 216. 
Zollhofsordnung für Friedrichshafen und Langenargen. 54. 
Zuchthaus Stuttgart, dessen Aufhebung. 273. — Vollziehung der Zuchthausstrafe. 273. 
Zurückstellungsverfahren s. Wehrordnung. 275. (S. 100 der Anlage.) 
Zwangsenteignung. Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den 
Bau eines zweiten Gleises auf der Bahnstrecke Schorndorf— Lorch erforderlichen Grund- 
eigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 28. Juni. 205. 
Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau einer 
normalspurigen Eisenbahn von Geislingen nach Wiesensteig erforderlichen Grundeigenthums 
im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 26. September. 279. 
Ermächtigung der Stadtgemeinde Stuttgart zur Erwerbung des für die Erstellung 
einer neuen Schlachthaus= und Viehhof-Anlage bei Gaisburg auf der Markung Stuttgart 
erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung 
vom 29. Oktober. 303. 
Ermächtigung der Amtskorporation Münsingen zur Erwerbung des für die Her- 
stellung von Nachbarschaftsstraßen von Böttingen nach Magolsheim und von Ennabeuren 
nach Sontheim und Laichingen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsent= 
eignung. Königliche Verordnung vom 12. Dezember. 527. 
Zwangsverpflichtungen s. Wasserrecht. 436. 
Zwangsvollstreckung. Vollstreckbarkeit von Entscheidungen deutscher Gerichte in Oesterreich und 
österreichischer Gerichte in Deutschland. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 
28. Dezember. 6. 
Vertretung des Militärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens und der Pen- 
sionen det Offiziere und Militärbeamten, sowie der Gebührnisse der Hinterbliebenen von 
Militärpersonen und Militärbeamten. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 31. Ok- 
tober. 305. 
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Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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