Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Anlage. 
Formular zu 8. 7 der Verfügung. 
Aufforderung zur Selbststellung in der Strafanstalt. 
In der Strafsache gegen Sie wegen werden Sie hiemit aufgefordert. sich 
zum Antritt der gegen Sie durch vollstreckbares Urtheil de 
vom...... erkannten Strafe von. 
spätestens am 
  
in de zu melden, widrigenfalls gegen Sie ein Vor- 
führungsbefehl oder Haftbefehl, nach Lage der Sache auch ein Steckbrief erlassen werden kann, auch Ihre 
Befugniß zur Selbststellung in der Strafanstalt verwirkt ist und Ihre Einlieferung im Wege des Trans- 
ports erfolgen wird. 
Wenn Sie beim Eintritt in die Strafanstalt in einem von Ihnen verschuldeten hausordnungs- 
widrigen, insbesondere in betrunkenem Zustand erscheinen würden, so hätten Sie disciplinäre Bestrafung 
zu gewärtigen oder wäre die Strafanstaltsverwaltung befugt, Sie von der Aufnahme in die Anstalt 
zurückzuweisen. In letzterem Fall wäre die Selbststellung gleichfalls verwirkt. 
Die Stellung in der Strafanstalt hat vor fünf Uhr abends zu erfolgen. 
Dieser Stellungsbefehl nebst der beiliegenden Personalbeschreibung ist zum Strafantrikt mit- 
zubringen. 
f, den 19 
Königl.
	        
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