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Der Fußboden der Halle ist in seiner ganzen Breite auf eine Länge von
21 bis 24 m mit Holzbelag zu versehen; der Rest der Bodenfläche ist in einer
Ausdehnung von 4—12,5 m bis 6015 m als weiche Niedersprungstätte an-
zulegen.
Die Geräthe für die Uebungen in Hang und Stütz können beweglich, d. h.
so, daß sie nach dem Gebrauch an die Seitenwände zurückgestellt werden können,
oder feststehend angebracht werden. Im letzteren Fall ist darauf zu achten,
daß dadurch für den Betrieb der übrigen Turnarten kein Hinderniß entsteht.
Die Anordnung der Geräthe ist so zu treffen, daß die gleichartigen Geräthe
ihren Platz neben einander erhalten.
2) Der Turn= und Spielplatz soll mindestens 60 bis 70 m lang und 30 bis
35 m breit sein. Mit Rücksicht auf die Turnspiele sind feststehende Turn-
geräthe nur an den Seiten des Platzes anzubringen; auch bei der Bepflanzung
mit Bäumen ist auf die Bedürfnisse des Spielbetriebs Rücksicht zu nehmen.
Die gleichartigen Geräthe sind auch auf dem Turnplatz neben einander auf-
zustellen. Die weiche Niedersprungstätte ist an einer der Schmalseiten des
Turnplatzes anzulegen.
Turnhalle und Turnplatz sollen womöglich beisammen und in der Nähe
der Schule liegen.
3) Die erforderlichen Geräthe sind
a. Turngeräthe: eiserne Stäbe mit 20 und 22 mm Durchmesser und 85 cm
Länge bei unteren und mittleren Klassen, bei oberen mit 25 mm Durch-
messer und 85—90 cm Länge; — eiserne Hanteln, paarweise 2 kg schwer
für mittlere, 3 kg für obere Klassen; — eiserne Kugeln, im Gewicht von
1—5 kg für untere und mittlere, von 6—10 kg für obere Klassen; —
Einrichtungen für Springen und Werfen; Ziehtau und Meßlatte; —
wagrechte Leiter, Schwebebaum, Sprungbock; Sprungpferd (für obere
Klassen); Barren, Reck, Klettergeräthe; — unter Umständen auch Fecht-
geräthe;
Spielgeräthe: kleine Handbälle, Schlaghölzer, verschiedenfarbige Stoßbälle
(mit 1—11, kg Gewicht), Schleuderbälle (für mittlere Klassen 17., für
obere 2kg schwer), große Hohlbälle mit Lederhülle; Spielfahnen und Malstangen.
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