Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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beantworten, worauf der Fragebogen gleichfalls bis 1. Juli d. J. an die Kommission in 
doppelter Ausfertigung einzusenden ist. Die Beantwortung der übrigen Fragen bei diesen 
Kindern erfolgt erst auf 1. Mai 1903. 
Die Fragebogen, welche die Ortsbehörde und der beamtete Arzt (Oberamtsarzt) erst- 
mals für die im Kalenderjahre 1902 in das volksschulpflichtige Alter eintretenden, in 
keiner Anstalt befindlichen Kinder auszufüllen haben, sind spätestens bis 1. Juli d. J. 
der Kommission zu übermitteln. Die gemeinschaftlichen Oberämter in Schulsachen haben 
hiewegen alsbald das Erforderliche einzuleiten. 
Stuttgart, den 10. Mai 1902. 
Pischek. Weizsäcker.
	        
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