Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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S. 10. 
Der Schiffsvermesser theilt 
den Schiffskörper entsprechend 
der Schiffsform mit thunlichster 
Sorgfalt in Unterabtheilungen 
derart ein, daß nur die noth- 
wendigsten Maaße abzunehmen 
sind. Die Abtheilungen sind 
nach Vorderschiff, Mittelschiff 
und Hinterschiff abzugrenzen. 
Alsdann wird die Vermessung 
in folgender Weise vorgenommen: 
a. entweder werden die Ver- 
titalschnitte senkrecht zur 
Längsachse und zwar in 
jeder Aichschicht oder 
Gruppe von Schichten 
gelegt: 
3 im Vorderschiff, (je einer am Anfang= und Endpunkt und einer in der halben 
Länge), 
3 im Mittelschiff, (in 1½1, 1n und 3/, der Länge), 
3 im Hinterschiff, (leiner am Anfang= und Endpunkt und einer in der halben Länge), 
oder es wird die Anzahl der Ouerschnitte so groß gewählt, daß die Begrenzung 
der Horizontalschnitte von Querschnitt zu Ouerschnitt ohne wesentlichen Fehler 
als gerade Linie betrachtet werden kann. 
  
S 
S. 11. 
Zur Bestimmung der Schiffsbreiten sind in den Querschnitten Stichmaße in je 
einem Decimeter Höhe zu nehmen. Wo es die Form des Schiffes gestattet, können 
mehrere Schichten für die Berechnung gruppenweise vereinigt werden. Die Messung ist 
vom Nullpunkt (Leerebene) bis zur Linie der tiefsten Einsenkung fortzusetzen. Die oberste 
Schicht kann auch eine kleinere Höhe als 1 Decimeter haben.
	        
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