Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Untersuchung vor 
  
Ergc ergebniß 
Weitere Behandlung — — 
der Schlachtung ist der mtuh nach „ des beusandete Bemerkungen 
unterblieben wegenod em lachten er (ob er G. B. 
An i dem thlerärztlichen B Beanstandung" i 
lhce Noth- 6 Rther ichen Beschauer n 89 5 1e Gtet- Abs. 1 oder 3 der zurückgezogen, 
alchene 205 in #berhemen conkjln oder Aführunssbehtcmungen Beschwerde erhoben, 
goh gkung, d) ta FT r im — *Minderwerthigkeitss Ehronh öoder (Fett)Entscheidung auf die 
. un enußwer e 
Sschlgh, bßesonldh erklärung —E— Beschwerde 
Erschießen heilwelse bean- o) gelũblt 
in Nothfällen 2c.) r P96 enibe oder be.Spalte 12 unter d). 
ingt tauglich s. 
11. 
der Anciuhkuaqsbestcatms 
un 
  
12. 
13. 
14. 
und dergleichen). 
185. 
  
  
  
  
  
Beschauers giinzutragen welcher wegen Unzuständigkeit die weitere Beschau an den thierärztlichen 
Beschauer abgegeben hat. 
4) Unter den Beanstandungsgründen sind auch diejenigen anzuführen, welche Anlaß zur Ueberweisung 
der Beschau r den thierärztlichen Beschauer gewesen fünd. 
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auf den Eintrag der Ergebnisse der von ihm selbst vorgenommenen 
untersuchungen zu beschränken. Findet die Ueberweisung der Beschau Seitens eines nicht als Thierarzt 
approbirten Beschauers an einen thierärztlichen Beschauer statt, so hat ersterer in Spalte 10 oder 12 
lediglich die Thatsache der Ueberweisung und in Spalte 13 den Grund hierfür einzutragen.
	        
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