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felle sowie Verklebungen desselben mit der kranken Lunge. Es ist gewöhnlich nur der eine oder der
andere Lungenflügel erkrankt und in diesem Falle nicht lufthaltig, sondern fest und schwer. Die kranke
Lunge fällt an der Luft nicht zusammen und sinkt im Wasser unter. Bisweilen beschränkt sich die Er-
krankung auf kleine, nicht bis an die Oberfläche der Lungen reichende Entzündungsherde.
Durchschneidet man ein krankes Lungenstück, so erscheint die Schnittfläche bunt gefärbt (marmorirt).
Das zwischen den einzelnen Lungenläppchen gelegene Bindegewebe ist stark verbreitert und in gelblich-
oder grauweiße, das Lungengewebe netzartig durchziehende, bis zu 8 mm breite Streifen umgewandelt.
Die zwischen diesen Streifen liegenden Lungentheile zeigen stets verschiedene, theils hochrothe bis schwarz-
rothe, theils gelbliche, theils graue Färbung. Einzelne kleinere und größere Herde können auch trübe,
glanzlos, abgestorben und von einer mehr oder weniger derben bindegewebigen Kapsel umgeben sein.
Auch kann der ganze Herd im Zusammenhang abgestorben, verkäst und abgekapselt sein.
Falls die Seuche nicht bereits durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist, darf die Erlaubniß
zur Schlachtung nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die Lunge zur Verfügung des beamteten
Thierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten Raume aufbewahrt wird (F. 15). Der nicht
als Thierarzt approbirte Beschauer darf ferner die Schlachtung nur gestatten, wenn das Allgemeinbefinden
der Thiere nicht wesentlich gestört ist (§. 11). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§. 14). Der
Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu reinigen (§. 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Die Be-
urtheilung des Fleisches bleibt in allen Fällen dem Thierarzte vorbehalten (§. 31).
7. Der Bläschenausschlag des Rindviehs.
Der Bläschenausschlag ist ein ansteckender Ausschlag an der Schleimhaut der Geschlechtstheile.
In leichteren Fällen ist das Allgemeinbefinden wenig gestört. Bei weiblichen Thieren findet man
an der Innenfläche der Schamlippen, bei männlichen an der Ruthe linsengroße, mit klarer, gelblicher
Flüssigkeit gefüllte Bläschen, welche sich nach dem Platzen in flache, rundliche, oberflächliche Geschwüre
umwandeln, die bald verschorfen und vernarben. In schwereren Fällen sind die Thiere fieberhaft er-
krankt, die Geschwüre gehen mehr in die Tiefe, aus der Scheide fließen schleimig-eitrige Massen; beie
männlichen Thieren sind in diesen Fällen Ruthe und Schlauch schmerzhaft geschwollen.
Falls die Seuche nicht bereits durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist, darf die Erlaubniß
zur Schlachtung nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die Scheide und Scham oder die Ruthe
und der Schlauch zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten
Raume aufbewahrt werden (F. 15). Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer darf ferner die
Schlachtung nur gestatten, wenn das Allgemeinbefinden der Thiere nicht wesentlich gestört ist (s. 11).
Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (F. 14). Der Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu
reinigen (§. 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Bläschenausschlag bietet keinen Anlaß zur Beanstandung
des Fleisches (vergl. 8. 40).
8. Die Pockenseuche der Schafe.
Die Pockenseuche ist eine fieberhafte Ausschlagskrankheit. Die ersten Erscheinungen bestehen in
Mattigkeit, mangelhafter Futteraufnahme, Röthung der Augen, steifem Gange. Nach 1 bis 2 Tagen
treten auf der Haut, namentlich am Kopfe, an den inneren Seiten der Vorder= und Hinterschenkel, an
Brust und Bauch flohstichähnliche rothe Punkte auf, aus denen sich in den nächsten Tagen harte, meist