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Beim Rinde findet man in den meisten Fällen entweder in den Lungen oder nur in deren
Lymphdrüsen, oft gleichzeitig auch in den Mittelfelldrüsen kleinere oder größere tuberkulöse Herde mit
käsigem, käsig-eitrigem oder verkalktem Inhalte. Das Brustfell ist häufig, das Bauchfell nicht so oft
tuberkulös erkrankt. Während die Magen= und Darmschleimhaut selten tuberkulöse Veränderungen (Knötchen
und Geschwüre) zeigt, findet man die Gekrösdrüsen in vielen Fällen verändert. Tuberkulöse Herde sind
zwar in der Leber häufig nicht nachzuweisen, dagegen werden die Lymphdrüsen dieses Organs oft tuber-
kulös gesunden. Die Nieren erkranken fast nur bei älteren Rindern. Tuberkulose der Milz ist seltener
und wird vorzugsweise bei jüngeren Thieren angetroffen. Ziemlich häufig findet man bei älteren Kühen
Tuberkulose der Gebärmutter. Fleischlymphdrüsen erkranken selten an Tuberkulose, noch seltener Gehirn,
Rückenmark, Knochen und Gelenke, am seltensten die Muskeln.
Beim Kalbe ist die Tuberkulose selten. Bei jüngeren Thieren findet man meist die Leber und
deren Lymphdrüsen tuberkulös sowie eine Verbreitung der Krankheit durch den großen Blutkreislauf;
bei älteren Kälbern erkranken verhältnißmäßig oft die Gekrösdrüsen und der Darm.
Beim Schweine entsteht die Tuberkulose meist durch Verfüttern der Milch und der Molikerei-
rückstände tuberkulöser Kühe, weswegen vor Allem die Kehlgangs- und oberen Halslymphdrüsen, ferner
die Gekröslymphdrüsen erkranken. Sehr oft werden auch in den Lungen und in der Leber tuberkulöse
Veränderungen gefunden; verhältniß mäßig häufig ist beim Schweine die Tuberkulose der Milz und
der Knochen.
Die Tuberkulose des Schafes, der Ziege und des Hundes ähnelt der des Rindes, jedoch
kommt bei diesen Thieren die Tuberkulose der serösen Häute seltener vor.
Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer darf die Schlachtviehbeschau nur übernehmen, wenn
das Allgemeinbefinden der Thiere nicht oder nicht wesentlich gestört ist (§. 11). Er hat die veränderten
Theile als genußuntauglich, die nicht veränderten Theile als genußtauglich ohne Einschränkung zu
bezeichnen (§. 30 Nr. 11; §S. 35 Nr. 4):
1. wenn die Tuberkulose auf ein Organ beschränkt ist und hochgradige Abmagerung nicht besteht;
2. wenn die Tuberkulose zwar mehrere Organe ergriffen hat, die Verbreitung der Krankheit
jedoch nicht auf dem Wege des großen Blutkreislaufs erfolgt ist und wenn dieselbe gleichzeitig
a) nicht mit hochgradiger Abmagerung verbunden ist,
b) nicht zur Bildung ansgedehnter Erweichungsherde geführt hat,
I) eine nur geringe Ausdehnung erlangt hat und wenn
4) die veränderten Theile leicht und sicher entfernbar sind.
In allen übrigen Fällen hat die Beurtheilung des Fleisches durch den Thierarzt zu erfolgen.
Ein Organ ist auch dann als tuberkulös anzusehen, wenn nur die zugehörigen Lymphdrüsen
tuberkulöse Veränderungen aufweisen (vergl. hierzu Anhang Nr. 3).
19. Die Strahlenpilzerkrankung (Aktinompykose).
Beim Rinde gibt sich diese Krankheit durch harte, schmerzlose Auftreibungen des Unterkiefers,
seltener des Oberkiefers zu erkennen. Zuweilen sind rothe, fleischartige, knollige Geschwulstmassen, welche
die Haut durchbrechen, bemerkbar. Aehnliche Geschwülste finden sich auch in der Kehl= und Ohrspeichel-
drüsengegend, an der Zunge, den Backen und Lippen vor. Besonders häufig sind hanfsamen, bis erbsen-