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Anlage b.
Anweisung
für
die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen und Finnen.
F. 1.
Die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen hat mit einem Mikroskop stattzufinden, welches eine
30- bis 40-fache und außerdem eine etwa 100.fache Vergrößerung ermöglicht und die Objekte klar und
deutlich erkennen läßt.
Als Objektträger sind Kompressorien aus zwei durch Schrauben gegen einander drückbaren Gläsern
zu verwenden, von welchen das eine in gleiche Felder getheilt ist.
Außer dem Milkroskop und zwei Kompressorien muß der Trichinenschauer zur Hand haben:
1 kleine krumme Scheere, 2 Präparirnadeln, 1 Pincette, 1 Messer zum Probenausschneiden, eine Anzahl
numerirter kleiner Blechbüchsen zur Aufnahme der Proben, 1 Tropfpipette, je 1 Gläschen mit Essig-
säure und Kalilauge.
8. 2.
Auf die mikroskopische Untersuchung der Proben eines Schweines einschließlich der Herstellung
der Präparate, jedoch ausschließlich der für die Probenentnahme aufgewendeten Zeit, sind mindestens
18 Minuten, auf die mitkroskopische Untersuchung eines einzelnen Stückes Speck mindestens 9 Minuten,
auf die Untersuchung sonstiger einzelner Fleischstücke mindestens 14 Minuten zu verwenden.
8. 3.
Die zur Untersuchung bestimmten Fleischproben hat der Trichinenschauer persönlich zu entnehmen,
und zwar bei frischem Fleische vor dem Zerlegen des Schweinekörpers; es kann jedoch die Probenent-
nahme durch besonders hierzu verpflichtete Probenentnehmer erfolgen. Wenn aus mehreren Schweinen
oder Fleischstücken zugleich Proben entnommen werden, sind zu ihrer Aufbewahrung und Unterscheidung
Blechbüchsen mit eingestanzten Nummern zu verwenden. Die einzelnen Schweine oder Fleischstücke, von
denen die Proben entnommen werden, sind übereinstimmend mit den zugehörigen Proben zu numeriren.
S. 4.
Die Proben sind in der Größe einer Bohne oder Haselnuß zu entnehmen, und zwar bei ganzen
Schweinen aus folgenden Körperstellen:
a) aus den Zwerchfellpfeilern (Nierenzapfen),
b) dem Rippentheile des Zwerchfells (Kronfleisch),
JP) den Kehlkopfmuskeln,
#) den Zungenmuskeln.
In Fällen, in denen die unter c und d genannten Fleischtheile etwa abhanden gekommen sind,
sind je eine weitere Probe aus den unter a und b genannten Körperstellen oder zwei Proben aus den
Bauchmuskeln zu entnehmen.
Von zubereitetem Fleische (Pökelfleisch, Schinken und Speckseiten) sind von jedem einzelnen Stücke
3 fettarme Proben von verschiedenen Stellen und womöglich aus der Nähe von Knochen oder Sehnen
zu entnehmen.