362
Aulage d.
Anweisung
für
die chemische Untersuchung von Fleisch und Fetten.
Die chemische Untersuchung von Fleisch, ausschließlich zubereiteter Fette, wird nach dem ersten
Abschnitte, diejenige von zubereiteten Fetten nach dem zweiten Abschnitte dieser Anweisung ausgeführt.
Erster Abschnitt.
Untersuchung von Fleisch ausschließlich zubereiteter Fette.
(Vergl. 8§. 11 bis 14 und 16 der Ausführungsbestimmungen D.)
Proben, bei denen ein bestimmter Verdacht vorliegt, sind zunächst auf den Verdachtsgrund zu
untersuchen.
I.
Bei der Untersuchung auf Grund von §. 5 Nr. 2 der Ausführungsbestimmungen D kommt für
die chemische Untersuchung zur Zeit lediglich der Nachweis von Pferdefleisch in Frage. Dieser ist in der
Regel nach den folgenden Verfahren unter 1 und 2 zu erbringen. Für den Fall, daß nach diesen beiden
Verfahren einander widersprechende Ergebnisse erhalten werden, ist nach dem Verfahren unter 3 weiter
zu untersuchen. Das Ergebniß des letzteren gibt dann den Ausschlag.
. Berfahren, welches auf der Bestimmung des Brechungsvermögens des Pferdefetts
beruhk.
Aus Stücken von 50 g möglichst mit fetthaltigem Bindegewebe durchsetztem Fleische wird das
Fett durch Ausschmelzen bei 1000 oder, falls dies nicht möglich ist, nach dem Trocknen des Fleisches
durch Ausziehen mit Petroleumäther gewonnen und im Butterrefraktometer der Firma Carl Zeiß, optische
Werkstatt in Jena (siehe die Anweisung zur chemischen Untersuchung von Fetten und Käsen, Central-Blatt
für das Deutsche Reich 1898 S. 201 ff.) bei 40° geprüft. Wenn die erhaltene Refraktometerzahl den
Werth 51,, übersteigt, so ist auf die Gegenwart von Pferdefleisch zu schließen.
2. Perfahren, welches auf der Bestimmung des Glykogens beruhk.
Diese Bestimmung zerfällt in 3 Theile.
a) Bestimmung des Glykogens.
Man bringt 50 g von anhaftendem Fett möglichst befreites, zerhacktes Fleisch in 200 cem kochen-
des Wasser und erhält in einer Porzellanschale eine halbe Stunde unter Ersatz des verdampfenden Wassers