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sich luftdicht mittelst durchbohrten Stopfens eine kugelig aufgeblasene U-Röhre (sogenannte Peligot'sche
Röhre).
Man leitet durch die eine der bis auf den Boden des Kolbens führenden Glasröhren Kohlen-
säure, bis alle Luft aus dem Apparate verdrängt ist, bringt dann in die Peligot'sche Röhre 50 cem
Jodlösung (erhalten durch Auflösen von 5 g reinem Jod und 7,# g Kaliumjodid in Wasser zu 1 Liter),
lüftet den Stopfen des Destillationskolbens und läßt, ohne das Einströmen der Kohlensäure zu unter-
brechen, 10 cem einer wässerigen 25prozentigen Lösung von Phosphorsäure hinzufließen. Alsdann
leitet man durch die dritte Glasröhre Wasserdampf ein und destillirt unter stetigem Durchleiten von
Kohlensäure 50 cem über. Darauf verfährt man weiter, wie im ersten Abschnitt unter II, 3 a an-
gegeben ist.
Lieferte die Prüfung ein positives Ergebniß, so ist es als erwiesen anzusehen, daß entweder
schweflige Säure, schwefligsaure oder unterschwefligsaure Salze angewendet sind. Liegt ein Anlaß vor,
festzustellen, ob die schweflige Säure unterschwefligsauren Salzen entstammt, so ist in folgender Weise zu
verfahren:
b) 50 g geschmolzenes Fett werden mit der gleichen Menge Wasser in einem mit Rückflußkühler
versehenen Kolben von etwa 500 cem Inhalt vermischt. In das Gemisch wird eine halbe Stunde lang
strömender Wasserdampf eingeleitet, der wässerige Auszug nach dem Erkalten filtrirt und das Filtrat mit
Salzsäure versetzt. Entsteht hierbei eine in Aether schwer lösliche Abscheidung, so wird diese auf Schwefel
untersucht. Zu dem Zwecke wird der abfiltrirte und gewaschene Bodensatz nach den im ersten Abschnitt
unter II, 3 b gegebenen Bestimmungen weiter behandelt.
5. Bachweis von Fluorwasserstoff und dessen Salzen.
30 g geschmolzenes Fett werden mit der gleichen Menge Wasser in einem mit Rückflußkühler
versehenen Kolben von etwa 500 cem Inhalt vermischt. In das Gemisch wird ½ Stunde lang strömender
Wasserdampf eingeleitet, der wässerige Auszug nach dem Erkalten filtrirt und das Filtrat ohne Rüchiicht
auf eine etwa vorhandene Trübung mit Kalkmilch bis zur stark alkalischen Reaktion versetzt. Nach dem
Absetzen und Abfiltriren wird der Rückstand getrocknet, zerrieben, in einen Platintiegel gegeben und
alsdann nach der Vorschrift im ersten Abschnitt unter II, 4 weiter behandelt.
6. Dachweis von Salicylfäure und deren Salzen.
Der Nachweis der Salicylfsäure und deren Salze geschieht nach der unter III gegebenen An-
weisung.
7. Rachweis von fremden TLarbstoffen.
Die Gegenwart fremder Farbstoffe erkennt man durch Auflösen des geschmolzenen Fettes in etwa
der doppelten Menge absolutem Alkohol. Bei künstlich gefärbten Fetten bleibt die erkaltete alkoholische
Lösung deutlich gelb oder röthlich gelb gefärbt.
Zum Nachweise bestimmter Theerfarbstosse werden 2 bis 3 g Fett in 5 cem Aether gelöst und
die Lösung in einem Probirröhrchen mit 5 cem Salzsäure vom spezifischen Gewicht 15/2 kräftig
geschüttelt. Bei Gegenwart gewisser Azofarbstoffe ist die unten sich absetzende Salzsäureschicht deutlich
roth gefärbt.