Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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W  25.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Donnerstag,  den  28.  August  1902.
Inhalt:

Bekanntmachung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
betreffend  die  Konzessionsertheilung  zum  Bau  und  Betrieb  der  Nebeneisenbahnen  von  Jagstfeld  nach  Neuenstadt,
  von  Vaihingen  an  der  Enz,  Bahnhof,  nach  Enzweihingen  und  von  Amsteiten  nach  Gerstetten.
Vom  30.  Juli  1902.  —  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Kassenführung  und  Kassenkontrolle
  bei  den  öffentlichen  Körperschaften  und  Stiftungen  im  Departement  des  Innern.  Vom  9.  August  1902.  —
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Grundbestimmungen  der  Centralleitung  des
Wohlthärigreitsbereins.  Vom  8.  Auguft  1902.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Hunern,  betreffend
die  Genehmigung  der  „Samariterstiftung“  in  Stuttgart.  Vom  14.  August  1902.  —  Bekanntmachung  des
Missteriums,  des  Innern,  betreffend  Abänderung  der  Vorschriften  über  die  Prüfung  der  Thierärzte.  Vom
21.  August  1

 

2

 

 

SBekauntmachung  des  Ministerinms  der  answärtigen  Angelegenheiten,
Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
betreffend  die  Konzessionsertheilung  zum  Gau  und  Betrieb  der  Nebeneisenbahnen  von  Jagkfeld
nach  Nenenstadt,  von  Vaihingen  an  der  Enz,  Bahnhof,  nach  Enzweihingen  und  von  Amstetten  nach
Gerstetten.  Vom  30.  Juli  1902.

Nachdem  vermöge  Allerhöchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät
vom  25.  Juli  d.  Is.  der  „Württembergischen  Eisenbahn-Gesellschaft“  in  Stuttgart  die
nachgesuchte  Konzession  zum  Bau  und  Betrieb  der  Nebeneisenbahnen  von  Jagstfeld  nach
Neuenstadt,  von  Vaihingen  an  der  Enz,  Bahnhof,  nach  Enzweihingen  und  von  Anstetten
nach  Gerstetten  ertheilt  worden  ist,  wird  die  Konzessionsurkunde  nachstehend  zur  allgemeinen
Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  30.  Juli  1902.
v.  Soden.