Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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zu machen, welche in den ihnen Seitens der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel 
zugehenden, vom Ministerium des Innern genehmigten Fragebogen enthalten sind. 
II. Die Mittheilungen haben regelmäßig nach dem Stand vom 1. Oktober, bei 
Saison= und Kampagnebetrieben aber nach den besonderen, ihren Betriebsverhältnissen 
angepaßten und in die Fragebogen eingetragenen Erhebungsterminen zu erfolgen. 
III. Die Fragebogen sind unter Benützung des ihnen beigefügten Umschlags binnen 
einer Woche nach der Zustellung an den Gewerbeinspektor einzusenden. 
IV. Die durch §. 42 der Vollzugsverfügung zur Gewerbeordnung vom 26. März 1892 
(Reg. Blatt S. 59) den Ortsvorstehern aufgegebene Einsendung einer Uebersicht der in 
dem Gemeindebezirk vorhandenen Fabriken 2c. mit Arbeiterinnen und jugendlichen 
Arbeitern an die Oberämter kommt vom Jahre 1903 an in Wegfall. 
Stuttgart, den 16. September 1902. 
Pischek. 
Sekanntmachung des Ministeriums des nirchen- und Schulwesens, 
betreffend die Genehmigung der f##pler-Wurm-Stistung an der Universität Tübingen. 
Vom 30. August 1902. 
Seine Königliche Majestät haben am 28. August d. Is. allergnädigst geruht, 
der Kepler-Wurm-Stiftung an der Universität Tübingen die nachgesuchte Ge- 
nehmigung zu ertheilen. 
Stuttgart, den 30. August 1902. 
Für den Staatsminister: 
Kern. 
Gekanntmachung der K. Hofdomänenkammer, 
bekreffend die Anshebung der hoskameralämter Ltammheim und Waiblingen. Vom 2. September 1902. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
30. August d. Is. allergnädigst geruht, die Aufhebung der Hofkameralämter Stamm-
	        
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