Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

454 
bedingungen für das Gesammtunternehmen treten mit der Uebergabe der gegenwärtigen 
Konzessionsurkunde an den Unternehmer in Kraft. 
Die von den Aufsichtsbehörden auf Grund der seitherigen Konzessionsbedingungen 
für die alten Linien der Filderbahn ertheilten Vorschriften bleiben in Geltung. 
Stuttgart, den 25. September 1902. 
K. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten. 
v. Soden. 
  
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgar.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.