Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Anlage B (zu 88. 5 u. 18). 
Bestimmungstäfelchen. 
(Die Täfelchen sind aus etwa 5 mm starker Strohpappe, Karton oder dergl. — für die einzelnen Pferde- 
klassen verschiedenfarbig — herzustellen und zum Anbinden an der Halfter mit entsprechender Einrichtung zu 
versehen.) 
Die Farbe der Tafel ist (auf beiden Seiten): 
weiß: für Reitpferde I, 
gelb: „ „ II, 
hellroth: „ Zugpferde I, Stangen-, 
dunkelroth: „ „ I. Vorder-, 
hellblau: „ „ II, Stangen---, 
dunkelblau: „ „ Il, Vorder-, 
grün: „ besonders schwere Zugpferde. 
Die Tafeln erhalten auf beiden Seiten nur die ihrer Farbe entsprechende Bezeichnung: 
G. B. gelbe Tafel): 
Reitpferd II. 
— 
97ä (3. B. gelbe Tafel) *- 
Gemeinde- 
Beitpferd II 
0 0 
— — 
Die Täfelchen werden beim Vorführen 
Halfter befestigt. 
iuo g datjo 
  
  
zur Musterung oder Aushebung an dem linken Backenstück der
	        
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