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Anlage C (zu §§. 6 u. 18).
Gesichtspunkke
für
Auswahl der Mobilmachungspferde.
1. Eintheilung in Klassen.
a) Reitpferde 1: Frische, gute Gänge, möglichst bereits geritten; bestimmt für Offiziere, sowie für Kavallerie
und Feldartillerie.
b) Reitpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde des Reitschlages; bestimmt für die übrigen Waffen und
Formationen, für Sanitätsoffiziere und Beamte.
Dc) Zugpferde 1: Neben starkem, tiefem Gebäude, frische und geräumige Gänge, bestimmt für die Feldartilleri,
die Infanterie-Munitionskolonnen, die Infanterie-Patronenwagen, die Korps= und Reserve-Divisione-=
Telegraphen-Abtheilungen und die Krankenwagen der Sanitäts-Kompagnien.
d) Zugpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde, welche an Arbeit gewöhnt sind und nicht derartige Fehle
(Ziffer 4) zeigen, welche die Gebrauchsfähigkeit in kurzer Zeit in Frage stellen; bestimmt für die übrigen
Truppenfahrzeuge und Trains.
e) Besonders schwere Zugpferde: Sämmtliche rein kaltblütigen Pferde, die Kreuzungsprodukte, die den
Charakter des Kaltbluts zeigen und solche, zum gleichmäßigen Ziehen großer Lasten im Schritt geeigneten
Warmblüter, die in Folge ihrer Masse mit der Kriegsration voraussichtlich nicht zu ernähren sind; bestimmt
für Fußartillerie= und Pionier-Belagerungsformationen, sowie besonders festgesetzte Fuhrparkkolonnen.
2. Maße.
Die Pferde sind mit dem Bandmaße zu messen.
Mindestmaß für Kürrassierpferee 1962 m,
» »dieübrigenReitpfekdeI.. .1,57m,
» ,,,,NeitpfetdeIl......155m
,,Zugpferdelundll... 1,57 m.
Pferde von geringerer Größe dürfen nöthigen Falls eingestellt werden, wenn sie sonst den Anforderungen
entsprechen; bei Offizierspferden für Fußtruppen und Neitpferden II kann dann bis 1,53 m, bei Zugpferden Il
bis 1,55 m heruntergegangen werden.
Für besonders schwere Pferde ist kein Mindestmaß vorgeschrieben.
3. Alter.
Pferde warmblütiger Schläge sind zwischen 6 und 14 Jahren am geeignetsten für den Kriegsdienst.