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4. Ungeeignetes Material.
Hengste und alle mit Hauptfehlern, Krankheiten oder sonstigen zum Militärdienst untauglich machenden
Mängeln behafteten Pferde werden nicht genommen, einäugige zu Zugpferden nur, wenn der Verlust des Auges
von äußerer Verletzung und nicht von innerer Krankheit herrührt. Tragende Stuten und Mutterstuten, die
unter 3 Monate alte Fohlen nähren, sind für das laufende Mobilmachungsjahr zurückzustellen.
Stuten werden als tragend erachtet, wenn dies entweder schon durch Augenschein bekundet, oder wenn
durch einen Deckschein in beglaubigter Form nachgewiesen wird, daß die Stute nach mehrfachen Versuchen den
Hengst nicht mehr angenommen hat.
Im Besonderen bleibt zu beachten:
a) Spat, der so weit vorgeschritten, daß bereits die Muskulatur auf der Kruppe geschwunden ist,
Hasenhacke, an welcher die Pferde lahmen, und
Schaale, bei welcher das Brennen erfolglos geblieben, machen die Pferde zum Heeresdienst
unverwendbar.
b) Hufe. Ist der Huf nur durch falschen Beschlag und schlechte Pflege schad= und krankhaft geworden,
kann er also bei sachgemäßem Beschlag und guter Pflege gesunden, so ist das Pferd als brauchbar
zu bezeichnen; ein mit angeborenen Fehlern behafteter Huf macht das Pferd unbrauchbar.
Flachhuf schließt Brauchbarkeit aus, wenn das Horn spröde und ausgebrochen ist und die
Sohle sich schon gesenkt hat; nicht aber, wenn das Horn gesund und die Sohle gewölbt ist.
Zwanghuf, bei dem die innere Tracht am Vorderhuf stark eingezogen und der angrenzende
Strahlschenkel völlig verkümmert ist, schließt Brauchbarkeit aus.
Bockhuf, nicht zu eng und sonst gesund, ist für Zugpferde kein Gebrauchsfehler.
Hornspalten — mit Ausnahme derjenigen, die von der Krone ausgehend, sich bis auf die
Weichtheile erstrecken — sind in der Regel, namentlich für Zugpferde, kein Gebrauchsfehler.
Jpc) Gallen, an denen das Pferd nicht lahm geht, machen dasselbe nicht unbrauchbar.
d) Verletzungen, Narben sind meist nur Schönheitsfehler. Auch Pferde mit Spannstricknarben,
Verletzungen an den Vordersehnen, sind fast immer brauchbar.
ec) Rücken. Für Reitpferde und Zugpferde I soll die Entfernung zwischen der letzten Rippe und Hüfte
möglichst nicht mehr wie eine Handbreite betragen. Ist der Rücken nicht zu tief eingesattelt, so ist
das Pferd als Zugpferd II brauchbar.
l)Gang. Pferde, welche an den Vorderfesseln verstellt und knieweit sind, sich aber an den Vorder-
knieen und Fesselköpfen nicht schlagen, sind brauchbar für alle Klassen, andernfalls nur bedingt als
Reitpferde II und Zugpferde II.
8) Athem. Neilpferde und Zugpferde I müssen auf Athem gesund sein.
h) Rheumatische Pferde sind für den Militärdienst untauglich.
5. Auswahl.
Die bei den Vormusterungen zur Vorführung gelangenden Pferde sind größtentheils zu ländlichen oder
mdern schweren Arbeiten benutzt worden. Sie werden vielfach mager, schlecht im Haar und in der Pffege
jernachlässigt sein. Hierzu kommt auf dem Lande schlechte oder gar keine Hufpflege, bezw. minderwerthiger
Zeschlag. Dieses sind jedoch nur Aeußerlichkeiten, welche bei späterer guter Pflege bald schwinden; maß-