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Anlage G (zu §F. 24).
Bestimmungen
über die Beschaffenheit der zu militärischen Zwecken bestimmten
Fahrzenge und Geschirre nebst Zubehör.
Die Fahrzeuge sollen vierrädrig und in Anbetracht der nothwendigen Lenkbarkeit nicht zu lang gebaut
sein, möglichst nur 10 nicht über 14 Ctr. wiegen, ein kräftiges Untergestell mit Achsen von Stahl oder
Eisen und mindestens 18 Ctr. Tragfähigkeit haben. Sie müssen ferner mit 2 Steuerketten oder 2 Auf-
haltern von doppeltem Leder und einer Hinterbracke (Waage) versehen sein. Das Vorhandensein eines
Langbaumes und einer abnehmbaren Wagendeichsel ist erwünscht, aber nicht durchaus erforderlich.
Die Höhe der auf Nabe und Felgenkranz mit eisernen Reifen versehenen Vorderräder soll nicht unter
80 cm, die der Hinderräder nicht unter 1 m und nicht über 1 m 60 cm, die Breite der Felgen nicht
unter 5 und möglichst nicht über 8 cm betragen. Geleisebreite landesüblich. Hemmschuh oder andere
Hemmuvorrichtung erwünscht.
Das Obergestell muß entweder aus einem festen Bretterkasten oder aus zwei Leitern mit Brettfüllung
oder Korbgeflecht und einem Bretterboden bestehen. Das Vorhandensein von hinteren und vorderen
Kopfwänden, von Spriegeln zum Auflegen des Wagenplans und eines Sitzbrettes vorn, bezw. Bocksitzes
für den Fahrer ist wünschenswerth. Spannketten können mitgeliefert werden. Der innere Beladungs-
raum von der Spriegelwölbung bis zum Wagenboden soll mindestens 2,25 chm betragen.
Die zweispännigen Geschirrzüge können nach Landessitte Kumt= oder Sielengeschirre — letztere
mit Halskoppeln — sein. Sie müssen Zugstränge von Hanf oder Zugketten haben; ferner ist eine
Kreuzleine von Hanf, Bandgurt oder Leder und eine Halfter nebst starkem, mit Zügeln versehenen
Trensengebiß zum Einknebeln zu liefern. Sämmtliche Geschirrtheile müssen haltbar und in den Leder-
theilen geschmeidig sein.
An Wagenzubehör sind zu jedem Wagen zu liefern:
1 Wassereimer aus Holz oder Blech,
1 Achsschmierbüchse aus Blech für etwa 1 kg Wagenschmiere,
10 Bindestränge aus Hanf, 2 m 50 cm bis 3 m lang,
1 Handlaterne (Sturmlaterne für Lichte),
2 große Futtersäcke aus Drillich, zu 1,5 Ctr. Hafer.