Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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4) der Erstehung einer höheren Dienstprüfung im Departement der Justiz, des Innern 
oder der Finanzen oder der ersten Staatsprüfung im Baufach. 
S. 9. 
Die höhere Eisenbahn= und die höhere Post= und Telegraphendienstprüfung werden 
in Stuttgart für die Regel einmal jährlich im Frühjahr abgehalten. 
Voraussetzung für die Zulassung ist: 
1) eine mindestens zweijährige Ausbildung im Eisenbahn= oder Post= und Tele- 
graphendienst; 
2) Erstehung der praktischen Prüfung im Telegraphiren; 
3) Vorlegung der Militärpapiere. 
F. 10. 
Gegenstände der höheren Prüfung sind: 
1) Etats-, Kassen= und Rechnungswesen mit besonderer Berücksichtigung der Ver- 
hältnisse der Verkehrsanstalten; 
2) Verkehrs-Geschichte und -Geographie; 
3) a. für die Kandidaten des Eisenbahndienstes: 
Eisenbahn-Gesetzgebung, --Verwaltung und -Betrieb, Verkehrsdienst ein- 
schließlich des Tarifwesens, Kenntniß des Bahnoberbaus und der Betriebs- 
mittel; 
b. für die Kandidaten des Post= und Telegraphendienstes: 
Post= und Telegraphen-Gesetzgebung, = Verwaltung und -Betrieb, Ver- 
kehrsdienst einschließlich des Tarifwesens, Kenntniß der telegraphen= und tele- 
phontechnischen Einrichtungen, Postbetriebsmittel; 
4) Bearbeitung einer größeren praktischen Aufgabe (Fachrelation); 
5) Reichsstaatsrecht, sowie württembergisches Staats= und Verwaltungsrecht; 
6) Volkswirthschaftslehre und Arbeitergesetzgebung. 
F. 11. 
Die Kandidaten, welche die Prüfung bestanden haben, treten in das Verhältniß von 
Eisenbahn= oder Postreferendaren I. Klasse ein.
	        
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