557
4) der Erstehung einer höheren Dienstprüfung im Departement der Justiz, des Innern
oder der Finanzen oder der ersten Staatsprüfung im Baufach.
S. 9.
Die höhere Eisenbahn= und die höhere Post= und Telegraphendienstprüfung werden
in Stuttgart für die Regel einmal jährlich im Frühjahr abgehalten.
Voraussetzung für die Zulassung ist:
1) eine mindestens zweijährige Ausbildung im Eisenbahn= oder Post= und Telegraphendienst;
2) Erstehung der praktischen Prüfung im Telegraphiren;
3) Vorlegung der Militärpapiere.
F. 10.
Gegenstände der höheren Prüfung sind:
1) Etats-, Kassen= und Rechnungswesen mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse
der Verkehrsanstalten;
2) Verkehrs-Geschichte und -Geographie;
3) a. für die Kandidaten des Eisenbahndienstes:
Eisenbahn-Gesetzgebung, --Verwaltung und -Betrieb, Verkehrsdienst einschließlich
des Tarifwesens, Kenntniß des Bahnoberbaus und der Betriebsmittel;
b. für die Kandidaten des Post= und Telegraphendienstes:
Post= und Telegraphen-Gesetzgebung, = Verwaltung und -Betrieb, Verkehrsdienst
einschließlich des Tarifwesens, Kenntniß der telegraphen= und telephontechnischen
Einrichtungen, Postbetriebsmittel;
4) Bearbeitung einer größeren praktischen Aufgabe (Fachrelation);
5) Reichsstaatsrecht, sowie württembergisches Staats= und Verwaltungsrecht;
6) Volkswirthschaftslehre und Arbeitergesetzgebung.
F. 11.
Die Kandidaten, welche die Prüfung bestanden haben, treten in das Verhältniß von
Eisenbahn= oder Postreferendaren I. Klasse ein.