Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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4)  der  Erstehung  einer  höheren  Dienstprüfung  im  Departement  der  Justiz,  des  Innern
oder  der  Finanzen  oder  der  ersten  Staatsprüfung  im  Baufach.

S.  9.
Die  höhere  Eisenbahn=  und  die  höhere  Post=  und  Telegraphendienstprüfung  werden
in  Stuttgart  für  die  Regel  einmal  jährlich  im  Frühjahr  abgehalten.
Voraussetzung  für  die  Zulassung  ist:
1)  eine  mindestens  zweijährige  Ausbildung  im  Eisenbahn=  oder  Post=  und  Telegraphendienst;

2)  Erstehung  der  praktischen  Prüfung  im  Telegraphiren;
3)  Vorlegung  der  Militärpapiere.
F.  10.
Gegenstände  der  höheren  Prüfung  sind:
1)  Etats-,  Kassen=  und  Rechnungswesen  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Verhältnisse
  der  Verkehrsanstalten;
2)  Verkehrs-Geschichte  und  -Geographie;
3)  a.  für  die  Kandidaten  des  Eisenbahndienstes:

Eisenbahn-Gesetzgebung,  --Verwaltung  und  -Betrieb,  Verkehrsdienst  einschließlich
  des  Tarifwesens,  Kenntniß  des  Bahnoberbaus  und  der  Betriebsmittel;


b.  für  die  Kandidaten  des  Post=  und  Telegraphendienstes:

Post=  und  Telegraphen-Gesetzgebung,  =  Verwaltung  und  -Betrieb,  Verkehrsdienst
  einschließlich  des  Tarifwesens,  Kenntniß  der  telegraphen=  und  telephontechnischen
  Einrichtungen,  Postbetriebsmittel;

4)  Bearbeitung  einer  größeren  praktischen  Aufgabe  (Fachrelation);
5)  Reichsstaatsrecht,  sowie  württembergisches  Staats=  und  Verwaltungsrecht;
6)  Volkswirthschaftslehre  und  Arbeitergesetzgebung.

F.  11.

Die  Kandidaten,  welche  die  Prüfung  bestanden  haben,  treten  in  das  Verhältniß  von
Eisenbahn=  oder  Postreferendaren  I.  Klasse  ein.