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Bekanntmachnng des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens,
betreffend eine andere Bezeichnung der Hilfslehrer an der Technischtn Hochschule in Stutigart.
Vom 16. Oktober 1902.
Vermöge Allerhöchster Entschließung vom 14. Oktober d. Is. haben Seine Königliche
Majestät allergnädigst genehmigt, daß die im Hauptamt angestellten etatsmäßigen
Hilfslehrer an der Technischen Hochschule in Stuttgart den Titel „außerordentlicher
Professor“ mit dem Rang auf der VII. Stufe der Rangordnung zu führen
haben.
Stuttgart, den 16. Oktober 1902.
Weizsäcker.