Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Bekanntmachnng  des  Ministeriums  des  Kirchen-  und  Schulwesens,
betreffend  eine  andere  Bezeichnung  der  Hilfslehrer  an  der  Technischtn  Hochschule  in  Stutigart.
Vom  16.  Oktober  1902.

Vermöge  Allerhöchster  Entschließung  vom  14.  Oktober  d.  Is.  haben  Seine  Königliche
  Majestät  allergnädigst  genehmigt,  daß  die  im  Hauptamt  angestellten  etatsmäßigen
  Hilfslehrer  an  der  Technischen  Hochschule  in  Stuttgart  den  Titel  „außerordentlicher
  Professor“  mit  dem  Rang  auf  der  VII.  Stufe  der  Rangordnung  zu  führen
haben.

Stuttgart,  den  16.  Oktober  1902.

Weizsäcker.