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Freiheitsstrafen (Vollziehung), 684. — Selbststellung. 77. — Jugendliche Personen männlichen
Geschlechts. 226.
Freiwillige Gerichtsbarkeit. Wiederherstellung eines abhanden gekommenen Grundbuchhefts des
Grundbuchamts Neutrauchburg, Oberamts Wangen. Königliche Verordnung vom 10. Fe-
bruar. 69.
Aenderungen der Gerichtskostenordnung vom 11. November 1899. Königliche Ver-
ordnung vom 13. Juni. 215.
s. auch Umsatzsteuer. 265.
Freizügig keit s. Armenrecht. 142.
Fremdwörter (Vermeidung im Geschäftsverkehr der Behörden). 177.
Freudenthal (Hofkameralamt). Amtsbezirk. 434.
Fürsorge für entlassene Strafgefangene. 581. — Unfallfürsorge für Beamte. 589. 599. — für
Strafgefangene. 583.
Fuhrwerk. Verkehr mit Motorwagen. 135. — Kriegsbrauchbare Fahrzeuge. 455.
G.
Gaildorf—Untergröningen (Nebeneisenbahn). Konzession. 2. — Zwangsenteignung. 23.
Gastwirthschaften. Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen. 34.
Gebäude (Brandschaden für das Jahr 1903). 579.
Gebühren. Gebühren der Rechtsanwälte im Verfahren vor dem Landesversicherungsamt. 18.
Aenderungen der Gerichtskostenordnung vom 11. November 1899. 215.
Gebührenordnung für die Gemeindegerichte. 221.
Gebühren für die Schiffsaichung. 191.
Aufhebung der Kriminalgebührenordnung vom 24. November 1826. 602.
Gefängnißwesen. Selbststellung zum Strafantritt. 77.
Strafvollzug gegen jugendliche Personen männlichen Geschlechts. 225. — Vollziehung
der Freiheitsstrafen. 584.
Gefangene, deren Auslieferung an das Ausland. 601.
Geflügel. Verbot des Handels mit solchem im Umherziehen. Verfügung des Ministeriums des
Innern vom 3. Juli. 230.
Gehalte der Oberamtspfleger und Oberamtssparkassiere s. Beamte 19.
Gehilfen. Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gast= und Schankwirthschaften. 34.
Beschäftigung von Apothekergehilfen mit ausländischen Prüfungszeugnissen in deutschemn
Apotheken. 75.
Geldverkehr (Annahme von Banknoten bei den Staatskassen) s. Finanzwesen. 266.
Geldverrechnung für die Forstämter Entringen und Dunningen. 264 und 622.
Gelehrten= und Realschulen (Turnordnung). 142.
Gemeindegerichte. Abänderung des Ausführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung. 65.
Gebührenordnung. 221.