Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Gemeinden. Rechte bei Besetzung von Lehrstellen an öffentlichen höheren Mädchenschulen. 5. 
Gemeindewaldungen s. Forstwesen. 37. 45. 104. 
Kassenkontrolle s. Körperschaften. 400. 
Gemeindepfleger (Kassenkontrolle). 400. 
Genossenschaften. Waldgenossenschaften s. Forstwesen. 55. 131. 
Prämientarif der Versicherungsanstalt der Württ. Baugewerksberufsgenossenschaft. 564. 
— der Tiefbau-Berufsgenossenschaft. 567. 
Gerichtskostenordnung vom 11. November 1899. Aenderungen. Königliche Verordnung vom 
13. Juni. 215. 
Gerichtsverfassung. Versehung des Amtes der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten und den 
Schöffengerichten. Königliche Verordnung vom 22. Dezember. 619. 
Gerstetten—mstetten (Nebeneisenbahn). Konzession. 387. 
Geschäftsverkehr (schriftlicher) der Behörden unter einander und mit dem Publikum. Bekannt- 
machung des K. Staatsministeriums vom 30. Mai. 177. 
Geschäftszeit der Angestellten in Verkaufsstellen. (Verfahren bei Anträgen auf Verlängerung der 
Ladenschlußzeit.) 34. 
Geschworene. Reisekosten der Schöffen und Geschworenen, sowie der Vertrauensmänner des Aus- 
schusses für die Wahl derselben. Königliche Verordnung vom 1. Juli. 231. 
Gesellenprüfung (Schulfächer) s. Gewerbe. 29. 
Gesundheitspflege s. Sanitätswesen, Veterinärwesen, Schutzvorschriften. 
Getränke. Ausführung des Reichsgesetzes über den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähn- 
lichen Getränken vom 24. Mai 1901. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
8. Januar. 13. 
Gewerbe. Rangverhältnisse der Gewerbeinspektionsassistenten. Bekanntmachung des Ministeriums des 
Innern vom 31. Dezember 1901. 5. 
Ausführung des Reichsgesetzes über den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und wein- 
a#hnlichen Getränken vom 24. Mai 1901. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 8. Januar. 13. 
Prüfung von Gewerbelehrlingen in Schulfächern. Bekanntmachung der Ministerien 
des Innern und des Kirchen= und Schulwesens vom 5. Februar. 29. 
Vollzug der vom Bundesrath über die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in 
Gast= und Schankwirthschasten erlassenen Bestimmungen. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 8. Februar. 34. 
Verfahren bei Anträgen auf Verlängerung der Ladenschlußzeit. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 8. Februar. 34. 
Vollzug der Bestimmungen, betreffend die Beschäfstigung von Arbeiterinnen und jugend- 
lichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien und Glasbeizereien, sowie Sandbläsereien. 
Verfsügung des Ministeriums des Innern vom 24. März. 83.
	        
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