Full text : Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

14  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  15.)

bloß  in  die  Stellung  des  Regierten,  sondern  daß  er  bei  diesen  Fragen  in
die  Stellung  des  Mitwirkenden  tritt.  Ich  glaube,  es  ist  ein  großer  Fehler
unserer  bisherigen  Organisation  im  Schulwesen  gewesen,  daß  man  den
Lehrerstand  in  dieser  Beziehung  nicht  genügend  mitbeteiligt  und  auch  nicht
genügend  äußerlich  gewürdigt  und  geachtet  hat  —  dann  zweitens  dem  Vertreter
  der  Konfessionsgemeinde  —  das  ist  der  Geistliche  —  endlich  einer
Mehrzahl  von  Vertretern  derjenigen  Hausväter,  welche  zu  der  Schule  gewiesen
  sind  und  einem  Vertreter  des  Schulaussichtsinteresses,  falls  das  nicht
eine  dieser  Persönlichkeiten  bereits  ist,  und  dem  Vorsteher  der  bürgerlichen
Gemeinde,  um  den  Zusammenhang  mit  dieser  unter  allen  Umständen  aufrecht
  zu  erhalten.  Daß  die  beiden  letzteren  Personen  nicht  der  Konfession
der  Schule  anzugehören  brauchen,  ergibt  sich  von  selbst.

Ich  möchte  glauben,  diese  Ordnung  der  Dinge,  die,  wie  ich  eben  hervorgehoben
  habe,  in  weiten  Distrikten  unseres  preußischen  Vaterlandes  seit
Alters  her  besteht,  sich  bewährt  hat  und  dort  liebgewonnen  ist,  ohne  jede
Schwierigkeit  wird  arbeiten  können,  auch  wenn  man  das  Kommunalprinzip
bezüglich  der  Unterhaltung  der  Schule  zur  vollen  Durchführung  bringt.

Meine  Herren,  noch  eine  Zwischenbemerkung  bezüglich  der  Konfessionsfrage,
  die  sich  eigentlich  an  ein  Publikum  außerhalb  dieses  Hauses  richtet

sie  soll  nur  ganz  kurz  sein.  Es  werden  die  allerschwersten  Bedenken  in
dieser  Beziehung  gegen  den  Entwurf  erhoben,  und  es  wird  in  Ausdrücken
über  ihn  gesprochen,  als  ob  wir,  ich  glaube  vier  oder  fünf  Jahrhunderte
sofort  in  der  Kultur  zurückträten.  (Zuruf  links.)

Meine  Herren,  demgegenüber  möchte  ich  doch  eins  konstatieren:  in
dem  ganzen  Entwurf  steht  auch  nicht  eine  einzige  Bestimmung,  die  nicht
jetzt  schon,  und  zwar  von  meinem  Herrn  Vorgänger  und  meinen  Herren
Vorvorgängern  ganz  ebenso  geübt  worden  ist,  wie  sie  hier  in  den  Entwurf
aufgenommen  worden  ist.  Meine  Herren,  der  Entwurf  kodifiziert  bestehende
Verwaltungspraxis.  (Sehr  richtigl!)

Nun,  meine  Herren,  komme  ich  auf  die  Frage  der  Unterhaltungspflicht.
  Es  ist  durch  den  Art.  25  der  Verfassung  das  Kommmmnalprinzip
zwänglich  konstruiert.  Ich  meine,  wenn  das  der  Fall  ist,  so  organisiert
man  richtig  die  Schule  in  dieser  Beziehung  künftig  einfach  in  den  Gemeindehaushalt
  und  in  das  Verfassungsrecht  der  städtischen  wie  der  ländlichen  Gemeinden
  ein.

In  folgerichtiger  Ausbildung  dieses  Gedankens  beschränkt  der  Entwurf
  die  regiminale  Behörde  in  einer  großen  Zahl  von  Fällen,  die  zu  den
äußeren  Schulangelegenheiten  gehören,  in  ihren  bisherigen  Befugnissen.  Ja,
er  geht  sogar  so  weit,  in  der  Bezirksinstanz  die  jetzt  in  der  Hauptsache  für
diese  Zwecke  bestehende  Instanz  überhaupt  zu  eliminieren;  er  überträgt  einen
großen  Teil  dieser  Befugnisse  auf  andere  Instanzen,  in  der  Hauptsache  auf
Selbstverwaltungsinstanzen.  Er  stärkt  den  Einfluß  der  Gemeinde,  des  Kreises,
und  er  stellt  das  Schulwesen  unter  die  Rechtskontrolle  der  gesetzlich  geordneten
  Selbstverwaltungsorgane.

Endlich,  um  etwas  zu  vermeiden,  was  nach  meiner  Auffassung  zu
den  größten  Fehlern  jeder  vernünftigen  Verwaltung  gehört  —  das  ist  die
Duplizität  der  behördlichen  Organe.  —  Um  dieselbe  zu  vermeiden,  konstruiert
der  Gesetzentwurf  in  der  Kreisinstanz,  in  der  Kreis-Schulbehörde,  ein  Organ,
welches  Schulaufsicht  und  reine  Verwaltungszwecke  in  sich  vereinigt  und
dafür  Garantie  leistet,  daß  nicht  der  Techniker  die  Herrschaft  über  den  Verwaltungsbeamten
  und  nicht  die  enge,  vielfach  ja  auch  von  nicht  ganz  zu
billigenden  Rücksichten  beeinflußte  Einwirkung  des  örtlichen  Elements  das
Uebergewicht  bekommt.  Beide  sollen  sich  ergänzen,  es  sollen  beide  zum  Heil
der  Schule  wirken.  Ich  halte  das  für  durchaus  möglich  und  bin  der  festen