Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Lonflache. Die Nosifläche betrütt .. am 
Verhältnis der Rostfläche zur Heizfläche 1: . Der Luftzug wird auf natür- 
liche — künstliche — Weise hergestellt. Die Gefahr des Erglühens des mit dem 
Dampfraum in Berührung stehenden Teiles der Kesselwandungen ist somit nach § 2 
der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen ausgeschlossen. 
zu § 3. Speisung. Der Kessel erhält Speiseventil „, welche bei Absperrung der Speise- 
vorrichtungen durch den Druck des Kesselwassers geschlossen w 
Zu § 4. Der Kessel wird mit zwei zuverlässigen Speisevorrichtungen ausgerüstet, welche 
Spcisevorrichtungen. nicht von derselben Betriebsvorrichtung abhängen, und zwar mit: 
1) eine 
2) 
lbmessungen der Speise- 1) 
vorrichtungen und 
Leislung derselben. 
zu2) 
Jede derselben ist für sich im stande, dem Kessel # die zur Speisung erforderliche 
Wassermenge zuzuführen. 
Zu §§ 5 und 6. Der Kessel ist mit Wasserstandsglase versehen. 
Wasserstands- Außerdem befind sich an dem Kessel 
vorrichtungen. als zweite Wasserstandsvorrichtung. Die Wasserstandsvorrichtungen find gesondert — 
gemeinschaftlich — mit dem Innern des Kessels verbunden. Die gemeinschaftlichen 
Verbindungen haben mindestens den vorgeschriebenen Querschnitt. Probierhähne sind 
so eingerichtet, daß sie in gerader Richtung durchstoßen werden können. Der unterste 
ist in der Ebene des festgesetzten niedrigsten Wasserstandes angebracht. 
Zu § 7. Der festgesetzte niedrigste Wasserstand ist and Weaserrstandsglase sowie 
Wasserstandsmarke. an der Kesselwandung oder dem Kessel-Mauerwerk durch eine seste Marke bezeichnet. 
Mgabe für Schiffskessel. An der Außenwand des Kessels ist die höchste Lage der Feuerzüge nach der 
Richtung der Schiffsbreite in leicht erkennbarer dauerhafter Weise kenntlich gemacht. 
Zu § 8. Der Kessel erhält Sicherheitsventil 
Sicherheitsventile. Die Bauart, Abmessungen und Belastung d selben find folgende:
	        
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