Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

222 
Nach diesem Plane soll die neue Straße, welche die Fortsetzung der sogenannten 
Hardtumgehungsstraße von Laichingen nach Boͤttingen bildet, ohne wesentliche Steigungen 
südlich der bisher bestehenden Straße Auingen-Böttingen geführt werden. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Amtskörperschaft 
Münsingen durch eine von dem Amtsversammlungsausschuß gewählte Kommission, 
bestehend aus Stadtschultheiß Hörner von Münsingen und Gemeinderat Mangold 
von Loaichingen, vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Regierung für den Donaukreis bestellt. 
Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieser Verordnung 
beauftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 28. Juni 1903. 
Wilheln. 
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen. 
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.