Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

Beilage C. 
228 
Verzeichnis 
der in den einzelnen Bundesstaaten hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden 
(§§ 3—15) zuständigen Behörden für: die Entgegennahme der Anmeldung von Ver- 
gütungsansprüchen (§§ 20, 22), die Feststellung der zu gewährenden Vergütungen 
(§ 33), die Entscheidung über Beschwerden gegen die Feststellungsverfügungen (§ 33) 
und die Ausstellung von Anerkenntnissen (§ 20). 
  
  
1. II. III. IV. V. VI. 
Die Anmeldung derie Prüfung und lber etwaige Die 
Ansprüche und die . 
Bundesstaat ge beren Begründung Feststellung der Bchweren genen Anerkenntnisse 
r bbeizubringenden Bess ü - .. .« 
E weissstü ckehabenent- Ansprüche erfolgt verfuͤgungen wird werden ausgestellt 
# gegenzunehmen durch entschieden durch durch 
3. Sachsen unverändert. unverändert. die Königlichen unverändert. 
(Königreich). Ministerien des 
Innern und des 
Krieges. 
6. Hessen. das Großherzog- 
liche Ministerium 
des Innern. 
13. Sachsen- das Herzogliche Ge- 
Altenburg. samtministerium. 
22. Lippe. das Fürstliche 
Staats- 
ministerium. 
23. Lübeck. das Polizeiamt das Polizeiamt unverändert. die Militär- 
  
  
in Lübeck. 
Berlin, den 29. Juni 1903. 
  
in Lübeck. 
  
  
Der Reichskanzler. 
kommission des 
Senats. 
Im Auftrage: IDr. Richter.
	        
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