Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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VI. Programm und Jahresbericht. 
42. 
Vor Schluß des Sommersemesters wird für das folgende, am 1. Oktober beginnende 
Studienjahr ein Programm veröffentlicht, aus welchem das Wesentliche über die Ein- 
richtungen der Hochschule, die Aufnahmebedingungen für die Studierenden, der Unterrichts- 
plan u. s. w. zu ersehen sind. 
§ 43. 
Am Ende eines jeden Studienjahrs wird über die Ergebnisse der Verwaltung der 
Technischen Hochschule und die wichtigeren Vorkommnisse bei derselben ein Jahresbericht 
ausgegeben. 
tekanntmachung des Medizinalkollegiums, 
betreffend eine Abänderung der Arzueitare vom 27. Dezember 1901. Vom 24. September 1903. 
Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird der Taxpreis für Leber- 
tran und zwar mit Gültigkeit vom 1. Oktober ds. Is. an folgendermaßen festgesetzt: 
Oleum Jecoris Aselli lav. et rvrbbr. 100 Gramm — 50 IÖ 
500 11 2 !7 1 
Oleum Jecoris Aselli vap. par. (Pharm. Germ.) 100 „ — „ 80 „, 
500 „ 3 „ 20 „ 
Stuttgart, den 24. September 1903. 
In Vertretung: 
Rembold. 
  
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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