Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Anlage 2. 
Schlachterlaubnisschein. 
Herrn in 
wird auf Grund des Ergebnisses der heute vorgenommenen Schlachtviehbeschau die Genehmigung zur 
Schlachtung de nachbezeichneten Tiere 
Nr. 1. Gattung: Nr. 2. Gattung: 
Rasse: Rasse: 
Farbe ꝛc. Farbe 2rc.: 
Geschlecht: Geschlecht: 
Alter: Alter: 
unter Anordnung folgender Vorsichtsmaßregeln erteilt: 
Diese Genehmigung wird hinsällig, wenn die Schlachtung nicht 
vollzogen ist. 
, den 19 
(Unterschrist mit Amtlsbezeichnung.)
	        
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