Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

74 
(Reg. Blatt S. 527) die Ermächtigung zu Erhebung einer örtlichen Verbrauchsabgabe von 
Bier bis zum 31. März 1903 erteilt worden ist, wird die Fortsetzung der Erhebung dieser 
Abgabe in den genehmigten Beträgen auf die Dauer der nächstfolgenden zwei Jahre, 
nämlich vom 1. April 1903 bis 31. März 1905, gestattet. 
Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 20. Februar 1903. 
Wilheln. 
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen. 
-Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des nirchen- und Schulwesens, 
betreffend die Titulatur der Expeditoren. Vom 3. Februar 1903. 
Seine Königliche Majestät haben am 2. Februar ds. Is. allergnädigst geruht, 
den administrativen Expeditoren bei den Landeskollegien der Departements des 
Innern und des Kirchen= und Schulwesens sowie bei den Schiedsgerichten für Ar- 
beiterversicherung (Sekretären, Revisoren, Registratoren) den Titel „Obersekretär“ 
zu verleihen, 
hiebei aber denjenigen Expeditoren, welchen zur Zeit auf Grund ausdrücklicher 
Verleihung ein anderer als der aus ihrer dienstlichen Stellung hervorgehende Titel 
zukommt, diesen Titel vorzubehalten. 
Stuttgart, den 3. Februar 1903. Pischek. Weizsäcker. 
ekanntmachung der Ministerien des Junern und des fKriegsweseus, 
betreffend Abänderungen der Landwehr-HBezirks-Einteilung für das Deutsche Neich. 
Vom 6. Februar 1903. 
Im nachstehenden wird eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Januar 
ds. Is., betreffend Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Einteilung für das Deutsche Reich 
(Centralblatt für das Deutsche Reich von 1903 Nr. 5 S. 19) zur allgemeinen Kennt- 
nis gebracht. 
Stuttgart, den 6. Februar 1903. Pischek. v. Schnürlen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.