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(Reg. Blatt S. 527) die Ermächtigung zu Erhebung einer örtlichen Verbrauchsabgabe von
Bier bis zum 31. März 1903 erteilt worden ist, wird die Fortsetzung der Erhebung dieser
Abgabe in den genehmigten Beträgen auf die Dauer der nächstfolgenden zwei Jahre,
nämlich vom 1. April 1903 bis 31. März 1905, gestattet.
Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben Stuttgart, den 20. Februar 1903.
Wilheln.
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen.
-Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des nirchen- und Schulwesens,
betreffend die Titulatur der Expeditoren. Vom 3. Februar 1903.
Seine Königliche Majestät haben am 2. Februar ds. Is. allergnädigst geruht,
den administrativen Expeditoren bei den Landeskollegien der Departements des
Innern und des Kirchen= und Schulwesens sowie bei den Schiedsgerichten für Ar-
beiterversicherung (Sekretären, Revisoren, Registratoren) den Titel „Obersekretär“
zu verleihen,
hiebei aber denjenigen Expeditoren, welchen zur Zeit auf Grund ausdrücklicher
Verleihung ein anderer als der aus ihrer dienstlichen Stellung hervorgehende Titel
zukommt, diesen Titel vorzubehalten.
Stuttgart, den 3. Februar 1903. Pischek. Weizsäcker.
ekanntmachung der Ministerien des Junern und des fKriegsweseus,
betreffend Abänderungen der Landwehr-HBezirks-Einteilung für das Deutsche Neich.
Vom 6. Februar 1903.
Im nachstehenden wird eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Januar
ds. Is., betreffend Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Einteilung für das Deutsche Reich
(Centralblatt für das Deutsche Reich von 1903 Nr. 5 S. 19) zur allgemeinen Kennt-
nis gebracht.
Stuttgart, den 6. Februar 1903. Pischek. v. Schnürlen.