Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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Formular V. 
Rückschein über die Einweisung. 
D durch Urteil (Strafverfügung) de 
wegen 
zu der 
verurteilte 
ist zur Erstehung dieser Strafe am 
eingeliefert worden 
hier erschienen) 
Die laut des ergangenen Erkenntnisses gemäß § 60 des Strafgesetzbuchs auf die erkannte Strafe 
anzurechnende Untersuchungshaft beläuft sich auf 
Die Strafzeit ist vom an zu berechnen. 
, den 
*) Das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen.
	        
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