Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

118 
Abs. 1 des Reichsgesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete 
in der Fassung vom 19. März 1888 (Reichsges. Bl. S. 75), erworben haben. Die 
Begründung der Steuerpflicht eines Ausländers durch die Tatsache des einjährigen 
ununterbrochenen Aufenthalts in Württemberg ist unabhängig davon, ob der Betreffende 
während des ganzen einjährigen Zeitraums schon Ausländer war oder ob er erst im 
Laufe dieses Zeitraums aufgehört hat, Reichsangehöriger zu sein. 
II. Steuerbares Einkommen. 
A. Allgemeine Grundsätze. 
82. 
(Zu Art. 6 des Gesetzes.) 
Geldwerte Zu den geldwerten Einkommensteilen gehören alle nicht in Geld bestehenden Nutzungen, 
inkommens: wenn sie als Einkommensteile an die Stelle des baren Geldes treten, also namentlich: 
1) der Mietwert der Wohnung im eigenen Hause (Ges. Art. 6 Abs. 1 Ziff. 1 und 
Art. 12 Abs. 2 Ziff. 3); 
2) der Wert der für den Familienhaushalt und sonstigen eigenen Bedarf des Steuer- 
pflichtigen verbrauchten Erzeugnisse des eigenen land= und forstwirtschaftlichen 
Betriebs (Ges. Art. 12 Abs. 2 Ziff. 8); 
3) der Wert der bei Handels= und Gewerbebetrieben für den Familienhaushalt 
und sonstigen eigenen Bedarf des Unternehmers aus dem Geschäft entnommenen 
Waren (Ges. Art. 13 Abs. 1 Ziff. 2); 
4) der Genuß von nicht in Geld bestehenden Nutzungen als Bestandteilen von Leib- 
gedingen (Ges. Art. 14 Abs. 1 Ziff. 3) oder als Teilen eines Dienst= und Berufs- 
einkommens, also insbesondere freie Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kost, 
Kleidung usw. (Ges. Art. 6 Abs. 1 Ziff. 4 und Art. 15). 
83. 
(Zu Art. 7 des Gesetzes.) 
Außer= Zu den außerordentlichen Einnahmen im Sinne des Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes 
brrek sind neben den daselbst genannten Einnahmen auch Lotteriegewinne, Einnahmen aus Spiel 
und Wette, aus Fund und Schatz zu rechnen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.