Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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Aulage 3. Eingekommen den 
An (Firma) 
(Sitz oder Betriebsstätte) 
Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 19 
.l. (Nur auszufüllen, wenn das Geschäftsjahr nicht mit dem 1. April beginnt.) Beginn des Geschäftsjahrs, welches der Berechnung 
des Einkommens zu Grunde ligt. 
II. Der für die Steuerpflicht in Betracht kommende Überschuß des oben bezeichneten Unternehmens beträgt (vergl. auch den angeschlossenen 
Geschäftsbericht und Jahresabschluß samt Generalversammlungsbeschluß): 
a. Summe der an die Mitggliooer verteilten oder ihnen gutgeschriebenen Attienzinsen- Dividenden oder 
Gewinnanteile ...... 
b. Verwendungen zur Tilgungt von Kapitalschulben oder des Grundkapitals 
C. Verwendungen zur Verbesfserung oder Erweiterung des Geschäfts 
d. Verwendungen zur Bildung von Reservefonds, soweit solche nicht bei den Versicherungsgesellschaften *! 
Rücklage für die Versicherungssummen bestimmt sind 
Einkommen= und Ertragssteuern mit Ausnahme der Ertragssteuern aus Grundeigentum, Eefällen, Ge- 
bäuden und Gewerben sowie aus Kapitalen und Renten, welche für den Stast erhoben werden 
zusammen — 
K 
III. An vorstehender Summe wird in Abzug gebracht: 
a. auf Grund von Art. 8 Ziff. 1 des Einkommensteuergesetzes derjenige Teil der liber- 
schüsse (II), welcher auf den Geschäftsbetrieb außerhalb Württembergs, ben. auf das 
Einkommen aus nichtwürtt. Grund= und Gebäudebesitz entfällt mit 
auf Grund von Art. 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes die Dioidende u. s. f. bis 
zum Höchstbetrag von 3 0/0 des ganzen bezw. des auf Württemberg entfallenden Teils 
des eingezahlten Aktien= oder Stammkapitals von A mit . — 
zusammen ab —· 
Mithin beträgt das der Steuerberechnung zu Grunde zu legende Einkommen (lI weniger III) —. 
IV. Unter dem vorstehend berechneten Einkommen ist schätzungsweise und in runder Summe folgendes Einkommen von Grund= und 
Gebäudebesitz oder Gewerbebetrieb aus anderen württemb. Gemeinden begriffen: 
  
aus der Gemeinde Betrag * 
Diese Steuererklärung wird unter der Versicherung abgegeben, daß die Angaben in derselben wahrheitsgetreu gemacht sind. 
, den 19 
Firma 
Unterschrift 
Die Steuererklärung ist spätestens bis (g.) April, jedoch nicht vor dem I. BApril bei 
dem Bezirkssteueramt 
der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer 
abzugeben. 
nkonmensteuererkläieun boferemutar B: Flir# Aktiengeseilschaften, Kemmanditgesellschaften aus Aktien, Berggewerkschaften. Gesellschaften mit deschränkter Wenden? 
Hak#ung. rechtslählge Erwerbs: und Wirrschaftsgenofsenschaften S—
	        
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