Mann vor des alten Coj Hause nach drei
Lalebassen das Gift ausgebrochen, hatte man
ihn zu einer neuen Probe vor Nganjanzi
verurtheilt und ihm noch zwei weitere Dosen
gegeben. Darauf hatte er gestanden, den Todten
allerdings verhert zu haben. Den Zauber
wollte er von seinem früher verstorbenen Bruder
empfangen haben. Nach noch weiteren zwei
Dosen war der Mann eingeschlasen, wobei ge-
wöhnlich der Tod eintritt. Er war aber in
der Nacht ausgewacht und ohne Hülje nach
Konkoa zurückgekehrt. — Eine förmliche Manie
scheint das Volt für die Giftprobe ergriffen
zu haben. Erst ganz neuerdings tranken zwei
sich streitende Sklaven das Giftwasser ohne
Zeugen auf einer Ketschenki-Farm, um so den
Streit zu beenden.
Als ich vor einigen Tagen in Konkoa dem
Häuptling gegenüber meinem Unwillen über
diesen Mißbrauch Ausdruck gab, ertlärte er
mir sofort, daß er und auch wohl einige der
anderen Häuptlinge einsähen, wic sie auf diese
Weise sich selbst schwächten und den lleinen
Adeli-Stamm allmählich ganz aufreiben würden;
daß aber sie selbst nicht im Stande scien, dieses
Geseb zu ändern — aus Furcht vor den
Anderen.
Eine solche Gewohnheit mit Gewalt unter-
drücken zu wollen, ist für die Station unge-
eignet und vor allen Dingen unansführbar.
Ich fand aber bei Einzelbesprechungen mit
Kontu (bei welcher Gelegenheit ich erfuhr,
daß eine seiner Frauen erst vor einer Woche
das Gistwasser ohne Schaden getrunten), mit
Bubovi, dem Häuptling von Pereon, mit
Nunu und mit Cojô von Ketschenti, daß sie
alle wohl geneigt wären, den Gebrauch zu
Haumnterdrücken, sobald die Station ein dahin-
gehendes Gesetz erlassen würde. Um der
Station volle Objeltivität zu wahren, sowie
um den Mißbrauch wirtlich auszurotten und
ihn nicht an einzelnen Orten und im Geheimen
bestehen zu lassen, lehnte ich eine derartige Be-
stimmung ab, so lange nicht ein Einverständniß
sämmtlicher Adeli-Häuptlinge und Fetischleute er-
zielt wäre. Da aber die obersten Fetischpriester
(Nunu und Coi0) einig sind, so fürchte ich
kaum einen Mißersolg, und Nunn hat eine
Zusammenkunft der maßgebenden Personen in
Pern angesetzt. Sobald die Einigung erzielt,
werde ich auf Bitte der Versammlung der Ab-
schaffung des Mißbrauches die Santtion geben.
Ein derartiger Ersolg ohne Auwendung von
Gewaltmaßregeln wäre gewiß der beste Beweis
des ebenso bedentenden wie günstigen Einflusses
der Station auf das Adeli-Land.
494
–
Die organisatien der verwaltung der
Erothräischen Rolonie.
Durch Königl. Dekret vom 1. Jannar 1890
waren die italienischen Besitzungen am Rothen
Meecre zu einer Kolonie mit dem Namen
„Erythräische Kolonie“ verbunden worden. In
einem Bericht des Ministerpräsidenten war dar-
gelegt, wie die Ausdehnung der dortigen ita-
lienischen Besitzungen und die mit denselben ver-
knüpften Interessen an Stelle der Kriegsgesetze
und außerordentlichen Maßregeln eine geregelte
Organisation erforderlich gemacht hätten. Da
jene Besitzungen aber noch nicht als im vollen
Friedenszustand befindlich betrachtet werden
tönnten, werde die Oberleitung zunächst in den
Händen des Militärkommandanten belassen,
welcher gleichzeitig Gonverneur und Hbchst-
kommandirender aller Streitkräste zu Wasser
und zu Lande bleiben solle. Derselbe habe
jedoch die Kolonie mit einer rein civilen Ver-
waltung auszustatten, in welcher er von drei
Beamten (für das Innerc, die Finanzen, Handel
und Ackerbau) unterstützt werde.
Nach einem Dekret vom 20. Oltober d. J.
wird nunmehr ein Civilgonverneur eingeseczt,
welchem die Civilangelegenheiten übertragen
werden, während die Militärangelegenheiten dem
Kommandeur der Truppen, die Marineangelegen-
heiten dem Marinestationschef zufallen. Ueber
politische Fragen hat unter der Leitung des
Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheilen
der Gonverneur zu entscheiden, ebenso über die
Verwendung der Truppen zu politischen Zwecken,
während die Durchführung der Operationen
dem Kommandanten bezw. dem Marinestationschef
obliegt, welche in Bezug auf Disziplin, Dienst-
einrichtung und Verwaltung unmittelbar dem
Kriegs bezw. Marine-Ministerium unterstehen.
Die Dislokation der Truppen, ausgestellt nach
den Ersordernissen der Vertheidigung und Sicher-
heit der Kolonie, kann nur im vollen Ein-
verständniß des Civilgonverneurs und des
Truppenkommandanten geändert werden.
+. S. A.K., S S. S.S. K. . . -S. S. S. S.. A. Ma AMM M A. M. ALM. .
Titterarische Besprechungrn.
Meine Erlebnisse in der Wissmann-
Truppe. Von G. Richelmann, Haupt-
mann und Compagnie-Chef im In-
santerie-Regiment Prinz Louis Fer-
dinand von Preußen (2. Magdeb.)
Nr. 17, vormaligem Stations-Chef
von Bagamoyo. Magdeburg, Creutsche
Verlagsbuchhandlung 1892.
Hauptmann Richelmann ist einer von
jenen Männern, welche mit Wissmann nach