Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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für das Departement des Innern: 
11) zu Errichtung eines Dienstgebäudes für die Straßenbauinspektion 
in Ludwigsbunrg . 75 000 4+ 
12) zu Vorarbeiten für die Herstellung eines Gricfbstn 
auf dem Neckar von Mannheim bis Heilbron . 50 000 „ 
für das Departement des Kirchen= und Schulwesens: 
13) zur Prüfung der Frage der Kosten des Baus und Betriebs 
einer den modernen Anforderungen entsprechenden lierarzilichen 
Hochschule 0 000 4 
Die Deckung des Gesamtbedarfs dieser Ausgaben von 512874 500 4 erfolgt vor- 
behältlich der Bestimmung in Abs. 3 durch ein Staatsanlehen, welches von der ständischen 
Schuldenverwaltungsbehörde unter verfassungsmäßiger Mitwirkung Unseres Finanz- 
ministeriums unter möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen ist. 
Soferne die bis zum 31. März 1907 anfallenden Überschüsse des Reserefonds der 
Staatseisenbahnen (Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 29. Juli 1899, Reg. Bl. S. 575) 
die Verwilligungen aus diesen liberschüssen für Eisenbahnzwecke in der Finanzperiode 
1905/06 (Art. 1—3 und 10 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Beschaffung von Geld- 
mitteln für den Eisenbahnbau vom 28. Juli 1905, Reg. Bl. S. 132) und für Deckung 
des Fehlbetrags aus dem Rechnungsjahr 1902 übersteigen (Art. 12 dieses Gesetzes), sind 
die weiteren überschüsse dieses Fonds zur Deckung des Bedarfs der in Abs. 1 genannten 
Bauten zu verwenden. 
Art. 9. 
Für die Beamten der Staatsschuldenkasse werden folgende Jahresgehalte mit drei- 
jährigen Vorrückungsfristen bestimmt: 
1. Hauptkassier: 
I. Stufe. .......... .-J-l()0«,« 
U.»........... 5700, 
1117. 64000 „ 
1 115TT. 6300 „ 
WW. 6700 „
	        
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