Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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V 26. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag, den 12. September 1905. 
Inhalt: 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung 
ärztlicher nse für militärpflichtige Deutsche in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Kanada. 
Vom 28. August 1905. — Bekanmmwaun der Ministerien de# Innern, des Kirchen= und Schulwesens und 
der Einanzen. tressend den Text des Gesetzes Über die Penslonsrechte der Körperschaftsbeamten und ihrer 
Hinterbliebenen. Vom 5. September 1905. 
  
  
  
Bekanstnuachung der Ministerien des Innern und des Kriegewesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zensnisse für militärpflichtige Deutsche in 
bden Vereinisten Staaten von Amerika ober in Kausda. Vom 28. August 1905. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 27. Juli 1905 (Centralblatt für das Deutsche Reich von 1905 
Nr. 31 S. 194) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 28. August 1905. 
Für den Staatsminister des Innern: Für den Staatsminister des Kriegswesens: 
Scharpff. v. Bossert. 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte Dr. Georg Warmburg in Seaattle ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 
der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 12 Ziffer 1 a bis c ebendaselbst 
bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren 
dauernden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Canada haben. 
Berlin, den 27. Juli 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Bumm.
	        
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