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4) die Berliner Börsen-Zeitung,
5) die Bank- und Handels-Zeitung
erlassen sind. Geht eines dieser Blätter ein, so wählt die Hauptdirektion sofort
an dessen Stelle ein anderes öffentliches Blatt. Auch außer dem Falle
des Eingehens ist die Hauptdirektion einen Wechsel der Gesellschaftsblätter eintreten
zu lassen befugt. Jede Veränderung in den Gesellschaftsblättern ist in
den bisherigen Gesellschaftsblättern, soweit dieselben nicht eingegangen sind, bekannt
zu machen.
Zweiter Titel.
Grundkapital und Aktionaire.
g. 5.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird vorläufig auf Eine Million
Thaler festgesetzt. Dasselbe kann auf Beschluß des Kuratoriums mit ministerieller
Genehmigung bis auf fünf Millionen Thaler, und auf Beschluß
der Generalversammlung mit gleicher Genehmigung bis auf zehn Millionen
Thaler erhöht werden. — Eine weitere Erhöhung des Grundkapitals kann nur
9 fseschluß der Generalversammlung mit landesherrlicher Genehmigung
attfinden.
S. 6.
Der Betrag einer jeden Aktie wird auf zweihundert Thaler festgesetzt.
Die Aktien lauten auf den Namen und werden nach dem beiliegenden
„ Schema A. mit dem Faksimile des Präsidenten des Kuratoriums und unter der
* Unterschrift zweier Mitglieder der Hauptdirektion ausgefertigt und mit Dividendenscheinen
auf fünf Jahre nach Schema B. und mit einem Talon nach
schen C. versehen.
“ Die Aktien können nur mit Genehmigung der Hauptdirektion übertragen
werden. Die Uebertragung geschieht durch Ins#gamen Das Aktienbuch wird
durch die Hauptdirektion geführt.
S. 7.
Ven dem Grundkapitale sind 10 Prozent sofort nach der landesherrlichen
Genehmigung des Statuts und fernere mindestens 30 Prozent innerhalb des
ersten Jahres nach diesem Zeitpunkt einzuzahlen. Die weiteren Einzahlungen
betragen jedesmal 20 Prozent; die Zahlungstermine werden durch das Kuratorium
festgestellt.
Die Aufforderungen müssen wenigstens sechs Wochen vor dem Jahlungstermine
durch die Hauptdirektion erfolgen.
Ueber die geleisteten Ratenzahlungen werden den Aktienzeichnern Interims-=(Nr.
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