Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

15. Besondere Bemerkungen. 
Seitherige Behandlung. 
Diejenigen Momente, welche für die sofortige Behandlung 
des Aufzunehmenden besonders wichtig erscheinen, (gefähr- 
lich für sich oder andere, pflegebedürftig) sind besonders 
hervorzuheben. 
Ist der Kranke entmündigt? seit wann? 
Gutächtliche Außerung in diagnostischer und prognostischer 
Richtung. 
Daß vorstehender Bericht auf persönlicher Untersuchung des 
beruht 
(Ort) , den 190 
Der Hausarzt der Strafanstalt: 
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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