258 Privat-Lehranstalten.
XIII. Fürstentum Waldeck. Hamburg: Stiftungsschule von 1815, unter
Pyrmont: Pädagogium des Dr. Ludwig Finger — Leitung des Dr. Oskar Drünert,
früher Caspari — (Progymnasial. Privatrealschule des Dr. A. Wichard
abteilung und #Realschulabteilung Lange,
Privatrealschule des Dr. Th. Wahn-
schaff,
#Nealschule der Talmud-Tora, unter
Leitungdes Dr. Joseph Goldschmidt,
Nealschule des unter Leitung des
mit kaufmännischem Rechnen und
Unterricht in der Buchführung).)
XIV. Freie und Hausestadt Lübeck.
Lbeck: #Privatrealschule des Dr. G. A. Reimann. Direktors M. Oennig und des
i Dr. G. Tiede stehenden Pau-
XV. Freie nad Hausestadt Hamburg. " linums, Pensionat des Nauhen
Hamburg: Privatrealschule des Dr. T. A. Bieber, Hauses.“)
Fehranstalten im Auslande.“
Antwerpen: ' Nealschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Dr. Bernhard Gaster,
Brüssel: sRealprogymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Karl Friedrich Wilhelm
Lohmeyer")
Bukarest: ##Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter Leitung des Dr. Franz Schmidt,)
Constantinopel: Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hanus
Karl Schwatlo.
Mailand: #Internationale Schule protestantischer Familien unter der früheren Leitung des Nikolaus Stauffer.“)
Berlin, den 8. September 1905.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Richter.
1. Mit rückwirkender Geltung für den Ostertermin 1905. Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Oster=
termin 1907 einschlieblich Geltung.
2) Mit rückwirkender Geltung für den Ostertermin 1905.
5) Die Anstalten dürien Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestebens einer unter Leitung eines Ne-
Oierunge- Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüsung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung
von Aufsichtswegen genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüsung oder einzelnen
Teilen derselben sind unstatthaft.
4) Mu Geltung bio zum Prüfungstermin 1905 einschließlich.
5) Die Berechtigung hat vorläufig dis zum Prüsungstermin 1905 einschließlich Geltung. Mit dem I. Cktober 1005
wird die Leitung der Anstalt auf den Obderlehrer Dr. Ludwig Lenz übergehen.
6) Die Berecht gung hat vorläufig nur für dae Zahr 1905 einschleßlich Geltung.