Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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Der Gewerbeinspektionsbezirk IV umfaßt: 
a. im Neckarkreis: die Oberamtsbezirke Backnang, Cannstatt, Heilbronn, 
Neckarsulm, Waiblingen und Weinsberg: 
b. den ganzen Jagstkreis. 
3) Der dienstliche Wohnsitz sämtlicher Gewerbeaufsichtsbeamten bleibt in Stuttgart: 
ihre Geschäftsräume befinden sich im Landesgewerbemuseum bei der Zentralstelle 
für Gewerbe und Handel. 
Stuttgart, den 3. November 1905. 
Pischek. 
HBekanntmechung des Ministerinms des Junners, 
betreffend die zur Annahme von Praktikanten ermächtisten Kraukenhänser 
und medizinisch-wissenschastlichen Institske. Vom 10. November 1905. 
Die in Nr. 45 (Beilage) des Zentralblatts für das Deutsche Reich vom 3. Novem- 
ber 1905 enthaltene Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Oktober 1905 wird in 
nachstehendem veröffentlicht. 
Stuttgart, den 10. November 1905. 
Pischek. 
Bekanntmachung. 
Gemäß § 59 der Prüfungsordnung für ÄArzte vom 28. Mai 1901 (Zentralblatt für das 
Deutsche Reich S. 136) wird hierunter ein Verzeichnis derjenigen Krankenhäuser und medizinisch 
wissenschaftlichen Institute, welche bis auf weiteres zur Annahme von Praktikanten ermächtigt sind, 
bekannt gemacht. 
Berlin, den 27. Oktober 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Jonquières.
	        
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