Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

295

 

 

 

 

Lau-  Lohnprozente,  E—  "nnt
fende  Vetriebsarten.  —  cn  ut  vtr,  e  S.
Ir  u  entrichien  find.  ri  —
«  PtoLmtlLfenasz
11.  Wegebauten  mit  Verwendung  von  Lokomotiven  oder  sonstigen  maschinellen
  Einrichtungen,  aber  ohne  Fels=  oder  Sprengarbeiten  von  n
erheblichem  Umfange  43  2,15
12.  Wie  vor,  jedoch  mit  Fels=  oder  Sprengarbeiten  vr  von  arzeblichem  umsange  5.5  2,
Dritte  Gruppe.  l
Eisenbahubanten,  Kaual-,  Hafen-,  Fluß=  und  sonstige  Wasserbanten.
13.  Eisenbahnbauten,  Kanal-,  Hafen-,  Fluß=  und  sonstige  Wasserbauten,
mit  Verwendung  von  Handgeräten,  Karren,  Kähnen  oder  Fuhrwerk  2,2  1,10
14  Wie  vor,  jedoch  mit  Verwendung  von  Rollwagen  auf  Geleisen  und
sonstigen  Geräten,  ohne  maschinelle  Einrichtungen  4,8  2,  40
15.  Wie  vor,  jedoch  mit  Verwendung  von  Lokomotiven,  ueentenie
und  sonstigen  maschinellen  Einrichtungen  .  5,712,85
16.  Tunnel-,  Stollen=  und  Schachtbau.  6.8  3,40
17.isenbahnoberbau  und  Straßenbahnbau.  4.5  1  2,25
18.  Uferschutzbauten  für  sich  allein  2,6  1,30
19.  Bauwerke  für  Tiefbau  von  Holz,  Eisen,  Mauerwert,  Beton,  *
lich  der  Fundamentausschachtung  für  diese  Bauwerke  .  L  2,  80
Bierte  Gruppe.
Kulturtechnische,  Plauierungs-,  Ausschachtungs=  und  ähnliche  Erdund
  Bauarbeiten.  .
20.  Erdarbeiten  ohne  oder  mit  nur  ausnahmsweiser  Verwendung  von
Handkarren  oder  Fuhrwerk:  i
Hierher  gehören:  Einebnungen,  Rieselfeld-  und  Grabenanlagen,
Teich-,  Schießstand-,  Deich-  und  ähnliche  Bauten,  auch  Ausschachtungen,
  soweit  diese  nicht  unter  die  Ziffer  27  fallen  .  «,9  0,45
21  Erdarbeiten  wie  bei  20  mit  Verwendung  von  Karren,  Fuhrwerk  oder
sonstigem  Handgerät,  aber  ohne  Fels=  oder  Sprengarbeiten  von
erheblichem  Umfange  1,9  6,05
22.  Wie  vor,  jedoch  mit  Fels=  oder  Sprengarbeiten  von  erheblichem  Umfange  3,6  L
23.  Erdarbeiten  wie  bei  20  mit  Verwendung  von  Rollwagen  auf  Geleisen,
aber  ohne  Verwendung  maschineller  Einrichtungen  und  ohne  Fels-  "
oder  Sprengarbeiten  von  erheblichem  Umfange  ..  :j,5;  1,75