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Die Saatzuchtanstalt hat den Zweck, den landwirtschaftlichen Pflanzenbau des Landes
hinsichtlich der Sortenwahl, des Saatgutbaus und der Saatgutzüchtung zu fördern.
§ 2.
Zur Erreichung dieses Zweckes sind der Anstalt die folgenden Einzelaufgaben gestellt:
1) Einleitung und Üiberwachung von sortenvergleichenden Anbauversuchen im Lande
und Verarbeitung der Ergebnisse derselben.
2) Abhaltung von Kursen über landwirtschaftliche Sortenkunde, über die Anstellung
von sortenvergleichenden Versuchen, und über Zurichtung von Saatgut.
3) Anerkennung von Saatbauwirtschaften und von Saaten (vergl. unten § 8),
sowie Regelung des Bezuges von anerkanntem Saatgut geeigneter Sorten.
4) Vornahme einzelner Züchtungen in Verbindung mit der Gutswirtschaft Hohenheim
derart, daß diese zunächst als Beispiel einer Zuchtwirtschaft für einige Sorten
dienen kann.
5) Abhaltung von Kursen über die Züchtung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen,
in Verbindung mit Demonstrationen.
6) Anerkennung von Saatzuchtwirtschaften und von Zuchtsaaten (vergl. unten 8 8).
7) Beratung der Landwirte bei der Sortenwahl, sowie Beratung der Saatzucht
treibenden Landwirte bei Einzelfragen auf dem Gebiete der Züchtung.
83.
Die Saatzuchtanstalt bildet einen Bestandteil der landwirtschaftlichen Anstalt in
Hohenheim und ist der Anstaltsdirektion und weiterhin dem Ministerium des Kirchen-
und Schulwesens unterstellt.
84.
Vorstand der Anstalt ist der Professor für Pflanzenproduktion an der landwirt-
schaftlichen Hochschule Hohenheim, dem die erforderlichen Hilfskräfte beigegeben werden.
85.
Dem Vorstand der Saatzuchtanstalt liegt ihre unmittelbare Vertretung nach außen,
sowie die ganze innere und äußere Geschäftsleitung ob.