Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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7. Die Preise für galenische Arzneimittel setzen sich — mit 
Ausnahme der Sirupe, sowie der Tinkturen und Elixiere (vergl. zu 
i und k) — zusammen aus den nach Nr. 2 bis 6 berechneten Preisen 
der zur Herstellung des galenischen Arzneimittels verwendeten Arznei- 
mittel und aus den nachstehend bestimmten Vergütungen für die er- 
sorderlichen Arbeiten (Defektur-Arbeiten). 
Es sind in Ansatz zu bringen: 
a) bei der Herstellung von Extrakten für je 1 kg der aus- 
zuziehenden Stoffe 
bei dünnen Extralteon 3900 M 
dicken - 460d00 -- 
trockenen 122,00 
*Fluid= . ..600 
bei der Anfertigung von trodenen, narkotischen Extrakten aus 
dicken Extrakten für 100 g des dicken Extralts 2, 60 MA 
b) bei der Herstellung von Destillaten einschließlich aller Neben- 
arbeiten für je 1 kg des Destillats 
bei spirituösen oder ätherishen IH050 4 
bei wässerigen 1,00 
Beträgt die Menge der herzustellenden Destillate weniger 
als 1 kg. so ist der Preis für 1 kg in Ansatz zu bringen. 
c) beim Kochen von Olen und weingeisthaltigen Flüssigkeiten, 
einschließlich des etwa erforderlichen Abdampfens, Pressens und 
Filtrierens, für je 1tn0 6 4000 — 
d) bei der Herstellung von Latwergen?) far je 1I kg 1,50 M 
e) bei der Herstellung von Lösungen von Salzen, Gummi, 
Seifen oder Honig, sowie von Balsamen, Olen, einschließlich 
des Ausziehens und Filtrierens, für je 1k9 1,00 4 
desgeichen, wenn Erwärmen erforderlich ftt l15.50 
4) bei der Herstellung von Pflastern für je 1 kg 2.50 = 
a) bei der Mengung von feinen Pulvern für je 
1 kg .... ... 1,00 - 
bei der Mengung von Tee oder groben Pulvern 
für je kg... 050= 
*) Den Latwergen sind die Pasten für den inneren Gebrauch zuzurechnen.
	        
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