Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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bei Auflösungen nur der Preis des kristallisierten Salzes 
berechnet werden. 
Bei der Angabe der Lösungsverhältnisse bedeuten die 
Ausdrücke 1 = 10, 1: 10, 110, 1 + , daß 1 Teil des 
zu lösenden Stoffes in “ Teilen Flüssigkeit zu lösen ist. 
J6) für die Bereitung einer Arzuei, zu welcher die Anfertigung 
von Abkochungen oder Aufgüssen (Schleim von Eibisch- 
wurzel siehe zu b), von Einkochungen, von Auszügen 
(Mazerationen, Digestionen), von Saturationen, Emul-= 
sionen, Gallerten oder von Salepschleim, — auch in 
Verbindung untereinander oder mit einer oder mehreren der 
unter b) aufgeführten Arbeiten — erforderlich ist, einschließlich 
des verbrauchten destillierten Wassers bis zu einer 
m—t—————-2--vm2 ... ....4«Pf. 
für die Bereitung einer Latwerge'), einschlie blich 
des erforderlichen Wassrs. . ..·«s«- 
UkadieBeieitungeiiiesshlafteröohne Rücksicht auf 
die Menge. . .. . . ...-«- 
thukdaöStkcicheiieiiies Pilaiiekö bis zur Größe 
von 10% qgem, einschließlich der erforderlichen Lein- 
wand, des Leders oder des Seidenzeugss . 3% 
für jede weiteren 177 gem. . ...2« 
g)iiikdieBekeituiigeiiiekSalbe")..... M- 
Bei einer Teilung oder bei einer vervietfälligten 
Verabreichung von Salben wird für je 1 Gabe 
(Dosis), einschließlich Wachspapier, berechnret. 
) für die Bereilung von Pastillen, auch Plätchen 
und Zelichen, bis zu 5# Stück einschließlich, für jedes 
Stück 10 
für jedes weitere Stuck . ... .·)- 
l 
für die Bereitung von Pillen bie einschließlich 
50 Stück . .. . .4«- 
— 
*!) Den Latwergen sind die Pasten für den inneren Gebrauch zuzurechnen. 
"!) Den Salben sind die Pasten für den äußeren Gebrauch zuzurechnen.
	        
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