Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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9. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag den 21. März 1905. 
  
Inhalt: 
Bekannrmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einführung einer einheitlichen Deutschen Arznei- 
taxe. Bom 13. März 1905. 
  
HBekanntmachung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die Einführung einer einheitlichen Deutschen Arzueitare. 
Vom 13. März 1905.) 
Zufolge einer unter den Bundesregierungen getroffenen Verständigung wird vom 
1. April ds. Is. ab in den Bundesstaaten eine einheitliche Arzneitaxe eingeführt werden. 
Den Bundesregierungen ist überlassen geblieben, einen Preisnachlaß (Rabatt) für Arznei- 
lieserungen an öffentliche Anstalten und Kassen und an solche Vereine und Anstalten, 
welche der öffentlichen Armenpflege dienen, sowie für Tierarzneien vorzuschreiben. 
Die neue deutsche Arzneitaxe wird nachstehend zur Nachachtung bekannt gegeben, 
wobei bezüglich der Gewährung von Preisnachlässen soweit nicht besondere Vereinbarungen 
bestehen, folgendes vorgeschrieben wird: 
1. Bei Arzneilieferungen an öffentliche Anstalten und Kassen und an solche Vereine 
und Anstalten, welche der öffentlichen Armenpflege dienen, findet, wenn der 
*) Sonderabdrücke der Arzneitaxe in Buchform, das gebundene Exemplar zum Preis von 1.4.20 3 (Poro 
ertra 20 ½), können von der Druckerei des Regierungsblatts (Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart, Christoph= 
ftraße 26) bezogen werden.
	        
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