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Schluß-Protokoll.
Bei der Unterzeichnung des am heutigen Tage zwischen Württemberg und Österreich-Ungarn
abgeschlossenen Staatsvertrags zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen, welche
sich aus der Anwendung der für das Königreich Württemberg, beziehungsweise für die
im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder geltenden Steuergesetze ergeben können,
haben die unterzeichneten Bevollmächtigten noch folgende Verabredungen getroffen, welche
mit dem Vertrag selbst gleiche Kraft und Gültigkeit haben sollen:
1) Württemberg behält sich für den gegenwärtigen Staatsvertrag die Zustimmung
der Landstände vor.
2) Die vertragsschließenden Teile sind darüber einverstanden, daß zum Zweck der
Durchführung des Staatsvertrags die Steuerbehörden der beiden vertragsschließenden
Teile ermächtigt sind, in unmittelbaren Verkehr zu treten und auf
Anfragen derselben Auskunft aus den amtlichen Akten zu erteilen, sowie daß
auf diese Anfragen und Auskunftserteilung die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit
und Geheimhaltung Anwendung zu finden hat, und daß Mkten nicht übersendet
werden.
Das gegenwärtige Protokoll, das durch den Austausch der Ratifikationen als von
beiden Teilen genehmigt anzusehen ist, wurde in doppelter Ausfertigung zu Stuttgart
am vierten Februar im Jahre Eintausend neunhundert und fünf vollzogen.
v. Soden. v. Pereira.
(n. S.) (I. S.)
Gedruckt in der Buch druckerel Chr. Scheufele in Sturtgart.