Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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Schluß-Protokoll.

Bei  der  Unterzeichnung  des  am  heutigen  Tage  zwischen  Württemberg  und  Österreich-Ungarn
  abgeschlossenen  Staatsvertrags  zur  Beseitigung  von  Doppelbesteuerungen,  welche
sich  aus  der  Anwendung  der  für  das  Königreich  Württemberg,  beziehungsweise  für  die
im  Reichsrate  vertretenen  Königreiche  und  Länder  geltenden  Steuergesetze  ergeben  können,
haben  die  unterzeichneten  Bevollmächtigten  noch  folgende  Verabredungen  getroffen,  welche
mit  dem  Vertrag  selbst  gleiche  Kraft  und  Gültigkeit  haben  sollen:

1)  Württemberg  behält  sich  für  den  gegenwärtigen  Staatsvertrag  die  Zustimmung
der  Landstände  vor.

2)  Die  vertragsschließenden  Teile  sind  darüber  einverstanden,  daß  zum  Zweck  der
Durchführung  des  Staatsvertrags  die  Steuerbehörden  der  beiden  vertragsschließenden
  Teile  ermächtigt  sind,  in  unmittelbaren  Verkehr  zu  treten  und  auf
Anfragen  derselben  Auskunft  aus  den  amtlichen  Akten  zu  erteilen,  sowie  daß
auf  diese  Anfragen  und  Auskunftserteilung  die  Pflicht  zur  Amtsverschwiegenheit
  und  Geheimhaltung  Anwendung  zu  finden  hat,  und  daß  Mkten  nicht  übersendet
  werden.

Das  gegenwärtige  Protokoll,  das  durch  den  Austausch  der  Ratifikationen  als  von
beiden  Teilen  genehmigt  anzusehen  ist,  wurde  in  doppelter  Ausfertigung  zu  Stuttgart
am  vierten  Februar  im  Jahre  Eintausend  neunhundert  und  fünf  vollzogen.

v.  Soden.  v.  Pereira.
(n.  S.)  (I.  S.)

 

Gedruckt  in  der  Buch  druckerel  Chr.  Scheufele  in  Sturtgart.